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08.10.20 –
Anfrage im Schul- und Sportausschuss am 08.10.2020
Sachverhalt:
Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Können die im Lehrplan der Osnabrücker Schulen vorgesehenen Praktika wahrgenommen werden?
Diese Frage wurde zuständigkeitshalber an die Landesschulbehörde zur Beantwortung weitergeleitet, hier die erhaltene Antwort:
1. Können Schülerbetriebspraktika und die bei der Koordinierungsstelle Berufsorientierung gebuchten Module im Schuljahr 2020/2021 durchgeführt werden?
Die Schulen entscheiden in ihrer Eigenverantwortlichkeit und vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Infektionszahlen einer Region sowohl über die Durchführung des Betriebspraktikums als auch über die Nutzung der bei der Koordinierungsstelle Berufsorientierung gebuchten Module für die berufliche Orientierung (BO). Dabei können sie die Beratung und Unterstützung der NLSchB in Anspruch nehmen.
Die durchführenden Bildungsträger werden durch die Schulleitungen auf die Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene-Bestimmungen bei der Durchführung von KoBo-Modulen hingewiesen.
2. Können mehrwöchige Schülerbetriebspraktika (BO) an fremden Schulen durchgeführt werden oder gelten für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen dieselben Zugangsbeschränkungen wie für Personen, die nicht regelmäßig in Schule tätig sind?
Die schulischen Praktikanten sind zur Zeit auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sie sind in der Zeit des Praktikums einer festen Kohorte zuzuordnen und unterliegen den gleichen schulischen Regeln, wie Schülerinnen und Schüler der zugeordneten Kohorte.
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Schüler*innen, die keinen Praktikumsplatz finden können, zu unterstützen?
Die Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Das Schülerbetriebspraktikum wird gemäß dem schuleigenen Konzept zur Beruflichen Orientierung gestaltet und durchgeführt und bedarf einer intensiven Vor- und Nachbereitung. Während des Schülerbetriebspraktikums suchen die betreuenden Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler am Praktikumsplatz auf und halten zu den Betrieben Kontakt.
Die Schule ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums über die wichtigsten Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Betrieben zu informieren. Für die Dauer der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung. (Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium)
Darüber hinaus werden die SuS auch über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit in der Praktikumsstellensuche unterstützt. Die Berufsberatung berät in Einzel- und Gruppensettings an den Schulen und hilft bei der Suche nach Praktikastellen über die JOBBÖRSE.
Im Rahmen der Arbeit der Jugendberufsagentur, der Schulsozialarbeit und des Übergangsmanagements stehen ebenfalls kommunale Kollegen und Kolleginnen bei berufsorientierenden Maßnahmen den Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite.
Unter Binkos (www.binkos.de), einer Plattform für Berufsorientierung und Praktikumsuche in der Region Osnabrück finden SuS Hinweise und Informationen zu Praktikastellen.
Des Weiteren finden zweimal jährlich Berufsorientierungsmessen unter Beteiligung des Schulträgers statt, auf denen Betriebe und Institutionen ihre Praktika- und Ausbildungsstellen im persönlichen Gespräch mit Schülern und Eltern thematisieren. (www.ausbildung49.de und https://abi-zukunft.de/index.php/osnabrueck-digital). Beide Messen finden in diesem Jahr in einem digitalen Format statt.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass Schulpraktika originäre Aufgabe von Schule sind, da es zum einen eine enge Begleitung incl. der Vor- und Nachbereitung der SuS und zum anderen um passgenaue Absprachen und Kontakte zu den jeweiligen Betrieben erfordert. Diese Erfordernisse würden aber das Machbare und den Kompetenzbereich des Schulträgers übersteigen Darüber hinaus sind mehrere – auch kommunale – Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung vorhanden um die Jugendlichen bei ihrer Vorbereitung auf die Berufswahl zu unterstützen.
- Welche Praktikumsplätze bietet die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang an?
Die Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Innerhalb der Stadt Osnabrück stellen die verschiedensten Dienststellen von reinen Verwaltungsstellen, wie z.B. im Bürgeramt, in der Aus- und Fortbildung, in Kindertagesstätten oder Gemeinschaftszentren, in der Musik- und Kunstschule, Stadtbibliothek oder beim Osnabrücker ServiceBetrieb Praktikumsplätze grundsätzlich zur Verfügung.
Entsprechend den eingehenden Bewerbungen für einen Praktikumsplatz werden nach dem genannten Wunsch der Schüler, Jugendlichen oder Studenten bei diesen Dienststellen nach den Einsatzmöglichkeiten nachgefragt. Je nach Rückmeldung erfolgt dann eine Zusage für einen Platz und Zeitraum oder leider eine Absage. Feste Praktikumsplätze werden insbesondere für Schüler werden nicht vorgehalten, diese richten sich nach den Möglichkeiten in den Dienststellen und können variieren. Die Dauer der Praktika kann einen Zeitraum von zwei Wochen (Schulpraktikum) bis zu einem Jahr (Pflichtpraktikum, in der Regel im Bereich des Fachbereichs Kinder, Jugendliche und Familien) umfassen.
In der Corona-Sonderlage wurden aufgrund der Kontaktbeschränkungen und der eigenen Personalsituation (Mitarbeiter zum Beispiel im Homeoffice) Praktikumsanfragen abgelehnt, da die Betreuung auch unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Hygienebestimmungen nicht sichergestellt werden konnten. Aktuell nehmen die Anfragen wieder zu, soweit möglich (s.o.) werden die Praktikumsanfragen auch positiv beschieden.
Schülerinnen und Schülern, die pandemiebedingt kein Praktikum absolvieren können und sich für einen Ausbildungsberuf interessieren, den die Stadt Osnabrück anbietet, kann seitens des Fachdienstes Personalentwicklung ein Beratungsgespräch zum Ausbildungsberuf angeboten werden.
Die Wichtigkeit des Angebots von Praktikantenplätzen als Möglichkeit der Gewinnung von Personal hat die Verwaltung erkannt und will dieses weiter ausbauen. Seitens des Fachbereichs Personal und Organisation wurden hierzu im Rahmen der Neukonzeption des Aufgabenbereiches Aus- und Fortbildung entsprechende Maßnahmen identifiziert und eine Planstelle „Personalrecruiting (Berufspraktische Erkundung und berufliche Neuorientierung)“ beantragt. Bei Genehmigung und Besetzung der Planstelle kann die Umsetzung erster Maßnahmen im Laufe des kommenden Jahres beginnen.
Nach Ansicht der Verwaltung kommt diesem Handlungsfeld eine immer größere Bedeutung für die Personalgewinnung zu, um die jungen Menschen so früh wie möglich für einen Beruf in der öffentlichen Verwaltung bzw. bei der Stadt Osnabrück zu gewinnen, ehe sie sich anderen potenziellen Arbeitgebern zuwenden.
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