BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Gesunde Kost an Osnabrücker Schulen

01.03.11 –

Die Zahl übergewichtiger Kinder und Jugendlicher hat sich in den vergangenen 15 Jahren verdoppelt. Falsche Ernährung und Bewegungsmangel sind die Ursachen. Zu viele Kinder und Jugendliche versorgen sich überwiegend mit zu süßen, fetten und salzigen Lebensmitteln. Diese Art der Ernährung leistet dem Übergewicht und der Adipositas Vorschub, woraus sich auch weitere Folgeerkrankungen entwickeln können. Ziel sollte daher sein, die Verpflegung auch an Schulen so auszurichten, dass dieser Entwicklung entgegengewirkt wird. 

Die Verwaltung hat im Schul- und Sportausschuss dargelegt, dass sich das Mittagessenangebot an Osnabrücker Schulen an dem Standard des „Bremer Modells" nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für Kinderernährung orientiert. 

Wir fragen die Verwaltung: 

  1. Durch welche Kriterien wird eine gesunde Verpflegung gewährleistet und sind dabei auch Aspekte wie Verwendung regionaler/saisonaler Nahrungsmittel, Bio- und gentechnikfreie Produkte und vegetarisches Essen auch bei der Kioskverpflegung berücksichtigt?
  2. Durch welche Kontrollmechanismen wird sichergestellt, dass die Kriterien aus den Leistungsbeschreibungen der städtischen Ausschreibungen eingehalten werden und das Essen in der vereinbarten Qualität bei den Kindern ankommt?
  3. Welche Aspekte werden berücksichtigt, um eine möglichst große Akzeptanz für ein warmes Mittagessen zu erreichen? 

Mit dem Einverständnis der Fragestelle ergeht die Antwort wie folgt zu Protokoll: 

Zu 1:

Während die Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsschulen zentral durch den Schulträger organisiert wird, wird das Angebot der Kioskverpflegung an den jeweiligen Standorten in Abstimmung zwischen Schule und Betreiber organisiert. Anwendung findet hier in der Regel der sogenannte „Müsli-Erlass", der „Erlass über den Verkauf von Getränken und Esswaren in Schulen", der zwar in 2006 aufgehoben wurde, aber mangels konkreter Nachfolgeregelung immer noch Orientierung bietet. In diesem Erlass war festgelegt, dass das Angebot von Getränken und Esswaren in der Schule abwechslungsreich und für eine gesunde Ernährung geeignet sein sollte.

 Zu 2:

Es gelten zum einen die gesetzlichen Hygienebestimmungen, auf deren Einhaltung sowohl das Küchenpersonal in den Schulküchen achtet, als auch die Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung, die die städtischen Schulmensen regelmäßig kontrollieren. Darüber hinaus gibt es zwischen Schule und Caterer einen Austausch über die Qualität der Mittagsverpflegung.

Zu 3:

Um zu verhindern, dass Schüler und Schülerinnen aus einkommensschwachen Familien aus finanziellen Gründen nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen können, wurde für Osnabrück-Pass-Inhaber schon seit vielen Jahren die Reduzierung des Entgeltes um die Hälfte pro Mittagessen festgelegt.

Des Weiteren muss das Essen - natürlich unter Berücksichtigung der ernährungs-technischen Aspekte - einfach schmackhaft sein, um eine möglichst große Akzeptanz zu finden.

Trotz aller Bemühungen ist allerdings festzustellen, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung in den höheren Jahrgängen an allen Standorten zurückgeht.

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Anfrage | Bildung | Gesundheit, Verbraucherschutz

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