09.04.24 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, ab dem 01.07.2024 keine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen zu erheben. Der Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen ist in dem Satzungsentwurf zu Vorlage VO/2024/2982 berücksichtigt.
Durch den Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen wird eine Stelleneinsparung von 0,5 TvöD 9a erwartet. Diese ist im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 darzustellen.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Kategorie
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]