09.04.24 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, ab dem 01.07.2024 keine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen zu erheben. Der Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen ist in dem Satzungsentwurf zu Vorlage VO/2024/2982 berücksichtigt.
Durch den Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen wird eine Stelleneinsparung von 0,5 TvöD 9a erwartet. Diese ist im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 darzustellen.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Kategorie
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]
Seit Jahrzehnten fließt zu wenig Geld in den Schienenverkehr. Erst mit der letzten Bundesregierung sind die Mittel für die [...]