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12.06.18 –
Die Stadt ist in Osnabrück auch Besitzer von Immobilien. Darunter sind neben den für Verwaltungszwecke im engeren Sinne genutzten Grundstücken und Gebäuden und insbesondere den Einrichtungen für Bildung, Soziales und Kultur auch privat genutzte Immobilien. 2002 beschloss die damalige CDU/FDP Mehrheit im Rat die städtische Wohnungsbaugesellschaft OWG zu verkaufen. Rund 3750 Wohnungen wurden damals privatisiert. Auch heute noch sind aber Immobilen, die durch Dritte genutzt werden im Besitz der Stadt und ihrer Töchter. Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Wohnungen sind im Eigentum der Stadt – inklusive der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften?
Die Stadt Osnabrück verfügt im Eigentum über insgesamt 64 Wohnungen und 4 Wohnheime. Von den 64 Wohnungen werden 26 Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumhilfe belegt. Bei den anderen Wohnungen handelt es sich um normale Mietverhältnisse, größtenteils um ehemalige Hausmeisterwohnungen an Schulen und Wohnungen auf den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren.
Die Rückmeldung der städtischen Gesellschaften steht noch aus und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert.
2. Wie groß ist die Fläche, in Wohneinheiten und m², an potenziellen Wohnungsbauflächen im Besitz des Konzerns Stadt?
Da die Rückmeldung der Gesellschaften noch aussteht und die Ermittlung bei den städtischen Flächen sehr umfangreich ist, wird die Angabe zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert.
3. Wie hoch ist der Wert der Bestandswohnungen, der gewerblich genutzten Immobilien und der zum Wohnungsbau geeigneten städtischen Grundstücke?
In der Gesamtsumme sind lediglich reine Wohnungen bzw. gemischt wohnlich und gewerblich genutzte Immobilien aufgeführt.
Schulhausmeisterwohnungen, Wohnungen auf Feuerwehrgerätehäusern bzw. Ladenlokale in Verwaltungsgebäuden (z. B. Ratskeller) sind in der Aufstellung nicht enthalten Die bilanziellen Buchwerte der Gebäude inkl. Grundstücke belaufen sich auf insgesamt rd. 4.000.000,00 €.
Die tatsächlichen am Markt erzielbaren Verkehrswerte lassen sich aktuell ohne intensivere Einzelfallbetrachtung nicht beziffern. Auf Grund des städtischen Eigenbedarfs wurde aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf die Erstellung von Verkehrswertgutachten verzichtet. Hinsichtlich der Grundstücke gelten die Ausführungen zu Ziffer 2. Insoweit kann aktuell noch keine umfassende Auskunft gegeben werden.
Der Bodenrichtwert, der in der Beantwortung der Anfrage Grundstücke und Immobilien im Besitz der Stadt Osnabrück (VO/2018/2276-01) unter 2a) genannten kurz- bis mittelfristig bebaubaren 5 Grundstücke, beträgt insgesamt rund 2.500.000,00 €.
ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp
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