
30.01.18 –
Beschluss:
Der Rat respektiert den Beschluss des OVG zum vorläufigen Aufschub der Teileinziehung des Neumarktes. An dem Ziel einer Teileinziehung wird unverändert festgehalten.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, gleichwohl die Umgestaltung des Neumarktes zügig voranzutreiben. Dabei ist darauf zu achten, dass bauliche Maßnahmen vermieden werden, die ggf. später mit hohem finanziellen Aufwand geändert werden müssen.
Ein reibungslos funktionierender ÖPNV sowie ein den Sicherheitsbedürfnissen gerecht werdender Radverkehr mit entsprechender Spurbreite sind in jedem Fall zu sicherzustellen.
Die Verwaltung wird gebeten, die einzelnen Bauabschnitte darzustellen und darzulegen, wann welche Entscheidungen für einen Ausbau getroffen werden müssen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Das Europäische Parlament hat den Mercosur-Vertrag zur rechtlichen Prüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das ist das falsche [...]
Die Verlierer der Landwirtschaftspolitik von Agrarminister Alois Rainer sind kleinere Landwirtschaftsbetriebe, aber auch wir als [...]
Am 8. März wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Als Nachfolger von Winfried Kretschmann als Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg [...]