
27.06.25 –
Nach einem Jahr Alkoholverbotszone am Neumarkt und der Johannisstraße zeigt sich: Repressive Maßnahmen allein lösen die sozialen Herausforderungen nicht. Sucht- und Wohnungslosenszenen haben sich lediglich verlagert und teilweise vergrößert. Die Antwort muss sozialpolitisch, nicht ordnungspolitisch sein.
Aufgrund eines Formfehlers der Stadt konnten Bußgelder erst ab Herbst verhängt werden. Dies zwang die Ordnungsbehörden zu Dialog statt Strafe – ein Schritt, der die Kommunikation mit den Betroffenen stärkt. Die von uns initiierten Maßnahmen, wie die Stärkung des Quartiermanagements und der Ausbau der Streetwork-Arbeit, haben bereits zu einer spürbaren Entspannung im Johannisquartier geführt.
Unsere Zustimmung zur Alkoholverbotszone war an drei Bedingungen geknüpft: Befristung bis Ende 2025, Evaluation nach einem Jahr und die Schaffung eines Aufenthaltsortes für Menschen aus der Sucht- und Wohnungslosenszene. Ein solcher Platz bietet Schutz, soziale Kontakte und elementare Versorgung wie Toiletten und Wasser – ein wichtiger Schritt für Teilhabe und Sichtbarkeit dieser Menschen.
Eine Verlängerung der Alkoholverbotszone bis Ende 2027 wird von uns nur als einjährige Verlängerung mit fortlaufender Evaluation unterstützt – unter der Bedingung, dass die Aufenthaltsmöglichkeiten für Sucht- und Wohnungslosenszenen umgesetzt werden und die Betroffenen aktiv beteiligt sind.
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