24.04.12 –
Beschluss:
Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Kommunen den Ausschluss von Grabsteinen, die unter Verletzung der ILO-Kernar-beitsnormen (u.a. ausbeuterische Kinderarbeit) hergestellt worden sind, in ihren Friedhofssatzungen verankern können. Vergleichbare Regelungen gibt es inzwischen im Saarland und im Land Bremen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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