Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten

Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten / Antrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt und der CDU-Fraktion im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 18.09.2024

10.09.24 –

Beschluss:

Der Rat beschließt, den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas im Bereich der Stadt Osnabrück an minderjährige Personen auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) per Erlass verbieten zu lassen. Vom Verbot umfasst ist der Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor minderjährigen Käufer:innen bieten.

Sachverhalt:

Lachgas wird – auch in der Stadt Osnabrück – immer häufiger als Droge zweckentfremdet. Dieser Trend wird durch die Suchtberatungsstellen von Diakonie und Caritas in der Stadt Osnabrück bestätigt. In der täglichen Arbeit wird beobachtet, dass Lachgas zunehmend unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Region thematisiert und auch konsumiert wird.

Neben der stimmungsaufhellenden Wirkung werden häufige Nebeneffekte, wie Kopfschmerzen und Schwindel beschrieben. Konsumierende können kurzzeitig desorientiert sein und haben teilweise Koordinationsstörungen. Weitere Folgen können Ohnmacht und Atemaussetzer sein. Bei regelmäßigem Konsum können mitunter schwerwiegende neurologische Schädigungen entstehen. Lachgas macht zwar nicht körperlich abhängig, wohl aber psychisch – wie viele Drogen.

Als erste deutsche Kommune hat der Landkreis Helmstedt den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten. Auch der dort zuständige Amtsarzt bestätigt, dass vom Lachgas-Konsum erhebliche gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese würden von Erstickungsgefahr über Blutdruckabfall bis hin zum Kreislaufstillstand und schweren Lähmungen reichen.

Deshalb ist das Verbot vor allem im Sinne der Gefahrenabwehr zu verstehen und dient dem präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Kategorie

Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Kinder, Jugend, Familie

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