Klimaschutz und Verwaltungshandeln

04.03.08 –

Fragen des Klimaschutzes und damit der Form von Energieerzeugung und -nutzung kommt angesichts des Klimawandels und dessen Auswirkungen auch auf kommunaler Ebene eine immer größere Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Organisationseinheiten und damit verbundenen Planstellen sind in der Verwaltung und den städtischen Eigenbetrieben mit energetischen Aufgaben befasst?
  2.  Welche Aufgabenstellungen sind damit jeweils im Einzelnen verbunden?
  3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, dies an den Erfordernissen des Klimaschutzes auszurichten?

Die Beantwortung der Anfrage geht mit dem Einverständnis der Fragesteller wie folgt zu Protokoll:

Zu 1.:

  • Eigenbetrieb Immobilien und Gebäudemanagement, insbesondere die Fachdienste Technik und Hochbau (verschiedene Planstellen mit Teilzuständigkeiten hinsichtlich energetischer Aufgaben)
  • Fachbereich Umwelt, Fachdienst Umweltplanung, 1 Planstelle im Bereich Energie/Klima-schutz (½ Planstelle Ingenieurin, ½ Planstelle Verwaltungsfachkraft)

Zu 2.:

Im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtungsweise des Gebäudemanagements werden im Eigenbetrieb Immobilien und Gebäudemanagement die entsprechenden energetischen Verbesserungen an städtischen Gebäuden in Verbindung mit den allgemein anfallenden Sanierungsarbeiten durchgeführt. Dies betrifft neben Maßnahmen zur Einhaltung der energetischen Bauvorschriften (z. B. die Energieeinsparverordnung ‑ ENEV ‑), die Durchführung von energe­tischen Optimierungen im Immobilienbestand, das Energiecontrolling der städtischen Gebäude, ab März dieses Jahres auch die Durchführung von thermografischen Untersuchungen.

Diese Aufgaben werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten wahrgenommen.

Zu den Aufgaben im Fachdienst Umweltplanung zählen u. a. die Bearbeitung konzeptioneller Fragen der Energieversorgung, die Entwicklung von Energieeinsparkonzepten und Maß-nahmenkatalogen im kommunalen, privaten und gewerblichen Bereich, die Betreuung von Förderprogrammen, die Öffentlichkeitsarbeit im Energieeinspar- und CO2-Minderungsbereich, die Fortschreibung des CO2-Minderungskonzeptes und der CO2-Bilanz, die Planung und Durchführung konkreter Maßnahmen der CO2-Reduzierung, Stellungnahmen aus energetischer Sicht im Rahmen aller Bebauungsplanverfahren, auch die Betreuung des Runden Tisches CO2-Reduzierung und die Geschäftsführung des Vereins zur Förderung der Photovoltaik in Osnabrück (PVO).

Zu 3.:

Um angesichts der gestiegenen Bedeutung des Klimaschutzes und der in den letzten Jahren stark gestiegenen Energiepreise ein effektives Handeln zu gewährleisten, ist im Werkaus-schuss des Eigenbetriebs Immobilien und Gebäudemanagement in der Sitzung am
04. Dezember 2007 beispielhaft die aktuelle Situation des Energieverbrauches und eine Prognoseentwicklung mit entsprechenden Handlungsalternativen dargestellt worden.

Eine weitergehende Verbesserung des Klimaschutzes und damit einhergehend eine Reduktion des Energieverbrauches der städtischen Gebäude bedeutet in der Konsequenz einen verstärkten Ressourceneinsatz im Bereich der Bauunterhaltungs- bzw. Sanierungsmittel sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht.

Die gestiegene Bedeutung des Klimaschutzes spiegelt sich in allen genannten Aufgabenbe-reichen, auch im Fachbereich Umwelt, durch stetig steigenden Bedarf an fachlicher Begleitung und Beratung intern und extern wider. So muss die frühzeitige Berücksichtigung der Klimarelevanz jeglicher Planung z. B. im Rahmen der Bauleitplanung und im Rahmen der Planung der zukünftigen Energieversorgung stattfinden. Auch Bürger und Gewerbetreibende wenden sich verstärkt an den Fachbereich Umwelt, um hier neutrale Beratung und Maßnahmenvor­schläge zu Themen der Energieversorgung, -erzeugung und Energieeinsparung zu erhalten.

Gleichzeitig binden einzelne Projekte, wie z. B. derzeit das Projekt SUN AREA, nahezu die gesamten vorhandenen Personalressourcen. Aus diesem Grund wurde auch der Auftrag zur Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur CO2-Reduzierung an das Wuppertal-Institut vergeben.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, vor der Einleitung weiterer Schritte zunächst die Vorlage dieses Maßnahmenkataloges, der im April 2008 dem Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss vorgestellt werden soll, abzuwarten.

Beratungsverlauf:

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

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Anfrage | Klimaschutz | Verwaltung

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