Kohlestrombezug Stadt/Stadtwerke Osnabrück

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rat 25.09.2018 TOP 19.5

25.09.18 –

Sachverhalt:

Derzeit wird in Deutschland der Ausstieg aus der Kohle als klimaschädlichem Energieträger geplant. Dabei stellen sich neben der Frage der Eigenproduktion durch die Stadtwerke und die damit verbundene Frage nach der Nachhaltigkeit von Investitionen in Kohlekraftwerke weitere Fragen zum Strombezug und dessen Herstellungsweise und Klimabilanz. Umso mehr, als dass sich die Stadt Osnabrück ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt hat.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welchen Kohlestromanteil hat der Strom, den die Stadt Osnabrück bezieht und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?

2. Wie hoch ist der Kohlestromanteil, den die Stadtwerke im Einkauf beziehen, wie hoch ist der im Vertrieb und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?

3. Wie hoch ist der Anteil des Stroms, den die Stadtwerke von RWE und von Vattenfall, den beiden Herstellern der besonders klimaschädlichen Braunkohle, beziehen?

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Osnabrück hat mit Vorlage (VO/2018/2903) die Verwaltung um Auskunft gebeten. Die Stadtwerke Osnabrück AG nimmt wie folgt Stellung:

Frage 1: Welchen Kohlestromanteil hat der Strom, den die Stadt Osnabrück bezieht und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Die Stadt Osnabrück hat im Jahr 2017 für ihre Liegenschaften (Verwaltung, Schulen etc.) in Summe rund 10,7 Mio. kWh Strom bezogen. Gemäß dem Beschluss des Osnabrücker Rates vom 17.12.2013 beziehen 29 städtische Schulen 100%igen Grünstrom auf der Basis von zertifizierten Herkunftsnachweisen. Dies entspricht einer Menge von 3,9 Mio. kWh. Damit ist die Stadt Osnabrück der größte Ökostrombezieher im Stadtgebiet.

Auf Basis der aktuell gültigen Stromkennzeichnung ergibt das für den von der Stadt Osnabrück bezogenen Strom im Mix einen Kohlestromanteil von rd. 27 % (zum Vergleich: Anteil Kohlestrom im bundesdeutschen Strommix: 41,8 %). Eine Unterscheidung nach Braun- und Steinkohlestrom ist dabei in der Stromkennzeichnung nicht vorgesehen.

Im Jahr 2012 lag der Kohlestromanteil der Stromlieferungen an die Stadt Osnabrück noch bei 49,7 %. Durch den o.g. Ratsbeschluss hat sich dieser Anteil auf rd. 27 % reduziert.

Frage 2: Wie hoch ist der Kohlestromanteil, den die Stadtwerke im Einkauf beziehen, wie hoch ist der im Vertrieb und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Eine Ermittlung des Kohlestromanteils im Einkauf ist nicht aussagekräftig, weil letztlich alle Strommengen, die über die Bezugsmärkte (Strombörse, OTC-Markt) bezogen werden, per Definition Graustrommengen sind; dies gilt auch für die eingespeisten EEG-Mengen, z. B. aus den Windenergieanlagen der Stadtwerke. Im Energiewirtschaftsgesetz und in den entsprechenden Vorgaben zur Stromkennzeichnung wird deshalb eine andere Systematik für alle Energieversorger vorgegeben, bei der auch die über die EEG-Umlage finanzierten regenerativen Strommengen berücksichtigt werden (§ 42 Abs. 1 bis 8 EnWG 2011 i. V. m. §§ 78 und 79 EEG 2017 bzw. den BDEW Leitfaden zum Strommix).

Auf dieser Grundlage sind zwei Berechnungsarten für den Strommix zu unterscheiden: Der Strommix unter Berücksichtigung der sog. privilegierten Kunden und der Strommix ohne Berücksichtigung dieser Kunden.

Bei den sog. "privilegierten Kunden" handelt es sich um große, häufig industrielle Stromkunden, die der Gesetzgeber weitgehend von der EEG-Umlage befreit hat. Diesen Kunden werden aber dementsprechend auch keine EEG-Mengen zugeordnet bzw. gutgeschrieben.

Der Kohlestromanteil im Strommix der Stadtwerke unter Berücksichtigung der privilegierten Kunden liegt bei 43,6 % (Bundesdurchschnitt 41,8 %; jeweils Wert für 2016). Der Kohlestromanteil ohne diese Kunden liegt bei 40,6 % (Bundesdurchschnitt 41,8%).

Zur Entwicklung des Kohlestromanteils:

Der Kohlestromanteil (Braun- und Steinkohle) für die Lieferungen an alle Kunden der Stadtwerke Osnabrück inkl. der vom EEG befreiten privilegierten Großverbraucher lag 2012 bei 49,7 %, 2013 bei 47,3 %, 2014 bei 50,1 % und 2015 bei 46,5 %. Die Berücksichtigung der sog. privilegierten Kunden erfolgt erst seit 2015 - daher sind hier keine älteren Zahlen verfügbar.

Der Strombeschaffungsstrategie der Stadtwerke entsprechend kaufen die Stadtwerke Osnabrück ihren Strombedarf in Abhängigkeit von der Nachfrage ihrer Kunden ein. Mit zwei Ökostromprodukten für Privatkunden sowie individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten für gewerbliche / industrielle Stromverbraucher können Kunden der Stadtwerke Osnabrück auch atom- und kohlefreie Strommengen kaufen. Letztlich und primär entscheiden damit die Kunden und deren Präferenzen und Zahlungsbereitschaft über den Gesamtstrommix eines Energieversorgers. Reine Ökostromanbieter weisen daher in der Regel einen anderen Strommix aus als Stromversorger wie die Stadtwerke Osnabrück, die alle Kundensegmente abdecken.

Der Anteil von Ökostrombeziehern bei den Stadtwerken Osnabrück liegt seit Jahren relativ konstant bei rund 3.500 Kunden; selbst nach den Reaktorunfällen in Japan ist dieser Anteil nur kurzfristig gestiegen, obwohl der Preisunterschied bei einem sonst vergleichbaren Tarif hier in Osnabrück derzeit für einen Kunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh bei weniger als 10 Euro pro Jahr liegt.

Auf Ökostromprodukte angesprochen verweisen viele Kunden darauf, dass sie ja über die Umlagen (gemeint sind EEG- und Offshore-Haftungsumlage) schon einen Beitrag zur Energiewende leisten und der Anteil der regenerativen Energien am Gesamtmix in den letzten Jahren dadurch schon stark gestiegen sei.

Frage 3 Wie hoch ist der Anteil des Stroms, den die Stadtwerke von RWE und von Vattenfall, den beiden Herstellern der besonders klimaschädlichen Braunkohle, beziehen?

Der Anteil der von RWE und Vattenfall bezogenen Strommengen an den Gesamteinkaufsmengen der Stadtwerke Osnabrück hat sich in den letzten fünf Jahren von 41 % (in 2013) auf 14 % reduziert.

JahrAnteil Strombezug von RWEAnteil Strombezug von Vattenfall
201329 %12 %
2014 37 % 11 %
201525 %12 %
2016 27 % 6 %
20179 % 5 %

  

 


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