Kommunale Theater stärker fördern

Änderungsantrag Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD (TOP 7.10)

03.11.15 –

Beschluss (CDU-Antrag):

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert den Niedersächsischen Landtag dazu auf, kommunale Theater durch eine Erhöhung des Sockelbetrags zur Förderung kommunaler Theater stärker finanziell zu unterstützen.

Beschluss (Änderungsantrag Zählgemeinschaft):

Der Rat der Stadt Osnabrück

  • begrüsst, dass die Niedersächsische Landesregierung zusätzliche Mittel für die Städtischen Bühnen dauerhaft zur Verfügung stellt,
  • fordert den Niedersächsischen Landtag dazu auf, die Städtischen Bühnenkommunale Theater durch eine weitere Erhöhung des Sockelbetrags zur Förderung kommunaler Theater stärker finanziell zu unterstützen.

 Begründung:

Der Niedersächsische Kulturbericht 2013/14 weist aus, dass vom Land insgesamt 112,5 Millionen Euro für Niedersächsische Theater ausgegeben werden. Dabei erhalten die Staatstheater in Hannover, Braunschweig und Oldenburg 91 Millionen und an die sechs kommunalen Theater nur 21,5 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen bezuschusst jeden Zuschauer mit 114 Euro bei den Staatstheatern und mit 29 Euro je Zuschauer bei den kommunalen Theatern. Dies spiegelt ein starkes Ungleichgewicht bei der Theaterförderung wieder. Im Haushaltsjahr 2016 sollen die drei Staatstheater insgesamt einen Zuschuss von etwa 100 Millionen Euro erhalten, wobei die Zuweisungen an die kommunalen Theater nach dem Haushaltsentwurf lediglich um 9.000 Euro auf 19.289.000 Euro steigen. Die kommunalen Theater stehen daher vor immensen finanziellen Herausforderungen. Das Land Niedersachsen ist hier in der Pflicht die finanziellen Ungleichgewichte zu verringern.

In der Niedersächsischen Verfassung heißt es in Artikel 72 Absatz 1: „Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern.“

Aus Artikel 72 ist generell nicht abzuleiten, dass Osnabrück bei der institutionellen Förderung zu benachteiligen ist.

Gefördert werden sollen die ehemaligen Länder. Osnabrück ist die zweitgrößte Stadt im ehemaligen Land Hannover. Die institutionelle Kulturförderung allein für die Stadt Hannover beträgt etwa 76 Mio. Euro, die der Stadt Osnabrück lediglich 5 Mio. Euro. Damit wird für Hannover 15 mal so viel aufgewendet, wie für Osnabrück.

Niedersachsen Haushaltsentwurf 2016

ehem. Land Braunschweig

ehem. Land Oldenburg

ehem. Land Hannover
(nur Stadt Hannover)

ehem. Land Hannover

nur Osnabrück

Gesamt

Theater

20.870.000 €

18.070.000 €

60.341.000 €

5.000.000 €

Museen

Sprengelmuseum

8.680.000 €

3.492.000 €

5.414.000 €

3.127.000 €

Landesbiblio-theken

Herzog-August-Bibliothek

6.926.000 €

2.799.000 €

7.059.000 €

 

Landeszuschuss

36.476.000 €

24.361.000 €

75.941.000 €

5.000.000 €

141.778.000

Beratungsergebnis:

Die beiden Beschlussvorlagen werden zusammengeführt und einstimmig angenommen.

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Kategorie

Antrag | Haushalt, Finanzen | Kultur, Frieden

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