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24.05.24 –
Sachverhalt:
Anfang Mai wurde durch die Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung bekannt, dass unter anderem der Mädchentreff, der ein wichtiger Bestandteil der Quartiersarbeit Rosenplatz ist, aufgrund von Brandschutzmängeln nicht mehr in der Teutoburger Schule stattfinden kann. Aus den gleichen Gründen wurde kurz zuvor auch das Jugendzentrum „Ostbunker“ geschlossen und damit die Angebote für Jugendliche im Stadtteil Schinkel erheblich beeinträchtigt. Gleichwohl hat die Sicherheit der Nutzer:innen der Einrichtungen höchste Priorität. Deshalb begrüßen wir präventive Maßnahmen des Brandschutzes und fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 04.06.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Gemäß §27 des Brandschutzgesetzes gehören Brandverhütungsschauen zu den Pflichtaufgaben einer Berufsfeuerwehr. Die Feuerwehr Osnabrück plant diese Brandverhütungsschauen bis zu 2 Quartale im Voraus. Zurzeit sind Objekte mit besonders schutzbedürftigen Personen und Objekte, bei denen im Brandfall eine erhöhte Anzahl von Menschen gefährdet wird, priorisiert. Dies sind zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheime oder Versammlungsstätten.
An kommunalen Objekten sind für das laufende zweite Quartal und das kommende dritte Quartal folgende Einrichtungen vorgesehen:
Außerordentliche Brandverhütungsschauen ergeben sich anlassbezogen und können nicht vorgeplant werden. Eine Prognose ist somit nicht möglich.
Zu 2.:
Grundsätzlich wird sowohl bei der Brandverhütungsschau, als auch im Beteiligungsverfahren „Baugenehmigung“ Ermessen ausgeübt. Die brandschutztechnische Prüfung beinhaltet zum einen die zugrundeliegende Gesetzeslage, als auch alternative Möglichkeiten die im Baurecht geforderten Schutzziele zu erreichen. Diese Flexibilität ist besonders in komplexen oder historischen Gebäuden notwendig, wo die strikte Einhaltung aller Vorschriften technisch oder wirtschaftlich oft nicht möglich ist. In Brandschutzkonzepten werden Abweichungen beschrieben und gleichzeitig Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen. Durch die Feuerwehr ist die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf die Praxis und Plausibilität zu prüfen und zu bewerten.
Die häufigste Problematik bei vorliegenden Brandschutzkonzepten ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht auf das zu verfolgende Schutzziel abgestimmt sind oder die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr nicht praxisnah berücksichtigt wird. So ist zum Beispiel die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern der Feuerwehr bei einer hohen Personenzahl oder Personengruppen mit körperlichen Einschränkungen nicht sachgerecht. Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber in Bezug etwa auf den ersten und zweiten Rettungsweg nur wenig Ermessen zu.
Zu 3.:
In den letzten Jahren haben sich die Vorschriften nicht geändert. Bei der Einhaltung der Fristen ist zu berücksichtigen, dass insbesondere durch den Zeitraum der Pandemie eine Durchführung von Brandverhütungsschauen nicht möglich war und die Personalressourcen zusätzlich bei der Pandemiebewältigung im Bereich der Unteren Katastrophenschutzbehörde eingesetzt wurden.
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