Menü
05.03.13 –
geänderter Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige städtische Verordnung über den Leinenzwang in Bezug auf ihre Alltagspraxis zu überprüfen und dem zuständigen Fachausschuss ggf. Änderungsvorschläge zu machen, die dem Auslaufbedürfnis der Hunde und Hundehalter, dem Schutz von Familien mit Kindern, Erholungssuchender und wild lebender Tiere hinreichend entsprechen. Dabei sollte die Verwaltung nochmals darstellen, in welchen Gebieten der Stadt Osnabrück ein Leinenzwang besteht und die rechtliche Situation erläutern.
Beratungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Medien
Kategorie
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]