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27.05.22 –
Beschluss:
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants über das Verpackungsgesetz verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung die Einführung verpflichtender Regelungen mit einer eigenen Mehrweg-Initiative zu unterstützen:
Sachverhalt:
Osnabrück hat 2020 den Deutschen Nachhaltigkeitspreis gewonnen und sich damit Klimaund Ressourcenschutz als wichtiges Ziel kommunalen Handelns auf die Fahne geschrieben. Mit dem Ratsbeschluss vom 15.03.2022 hat die Stadt sich auf den Weg zur Klimaneutralität gemacht. Hierzu ist es zwingend erforderlich, auch die ressourcen- und energieintensive Nutzung von Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren.
Jedoch hat der Verbrauch von Plastikeinwegverpackungen für Lebensmittel gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie und einer gesteigerten Nachfrage von Lieferdiensten und Anbietern von Mitnehmmahlzeiten zugenommen.
Der Verpackungsmüll beeinträchtigt die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Osnabrücker Innenstadt und zentraler Plätze. Hier sind einschränkende Maßnahmen dringend geboten. Einen guten Anlass bietet das Inkrafttreten von § 33 des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG):
Dieser besagt, dass ab dem 01.01.2023 bei allen außer Haus verkauften Getränken und Speisen den Kunden eine Mehrwegverpackung als Alternative zur Einwegverpackung angeboten werden muss:
„(1) Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren am Ort des Inverkehrbringens jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten.“
Das Gesetz erzeugt damit Handlungsdruck bei den örtlichen Anbietern. Allerdings sind kleine Unternehmen von dieser Regelung ausgenommen. Und genau da kann ein Förderprogramm samt Informationskampagne der Marketing Osnabrück ansetzen. Mit der Fördersumme von 15.000 € können rund 40 kleine Unternehmen für ein Jahr gefördert werden (12 x Systemgebühr von maximal 31 €). Sollten mehr Unternehmen einen Antrag auf Förderung stellen, kann die Fördersumme ggf. durch einen Ratsbeschluss aufgestockt werden.
Förderfähig ist die Teilnahme des Förderadressaten an einem zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden überregionalen Mehrwegbecherpfandsystem eines Drittanbieters. Die Einführung eigener betriebsinterner Mehrwegbecherpfandsysteme ist nicht förderfähig. Die Förderrichtlinien orientieren sich am Beispiel der Stadt Fulda (https://mehrweg-fulda.de/), die ein ähnliches Förderprogramm auf Vorschlag des dortigen Magistrats bereits letztes Jahr beschlossen hat.
Die Partner dieser Kampagne können die Mehrweginitiative ideell oder auch durch Aufstockung der Fördergelder unterstützen. Sie werden aufgefordert, eigene Initiativen zu entwickeln, um der überbordenden Menge von Plastikmüll durch Einwegverpackungen entgegenzuwirken.
gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP/UWG-Gruppe, der BOB-Fraktion sowie von Herrn Jersch angenommen.
Kategorie
Antrag | Entsorgung, Abfall | Innenstadt | Klimaschutz | Stadtmarketing
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