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13.03.12 –
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG/Piraten und Die Linke wie folgt herbei:
Für eine lebendige Innenstadt - die weitere Entwicklung am Neumarkt
1. Ziel
Der Rat unterstützt Planungen zur Revitalisierung des südlichen Neumarktes gegenüber dem Justizgebäude:
- Er will damit insbesondere den Neumarkt als zentralen Platz der Stadt aufwerten und die Aufenthaltsqualität signifikant erhöhen.
- Er sieht darin die Chance die südliche Innenstadt an den Norden anzubinden und brachliegende Einzelhandelsflächen wieder zu beleben. Als Voraussetzung hierfür bekräftigt er die angestrebte Reduktion der verkehrsbedingten Beeinträchtigungen des Neumarkts bei gleichzeitigem Erhalt der Leistungsfähigkeit für den ÖPNV.
- Er verfolgt damit das Ziel, die Einzelhandelszentralität und die Versorgungsfunktion des Oberzentrums Osnabrücks in der Region nachhaltig zu stärken.
- Er ist davon überzeugt, dass die Entwicklung der Innenstadt ein fortdauernder Prozess ist, der unter breiter Beteiligung der Bevölkerung auf aktuelle und zukünftige Probleme und Herausforderungen Antworten finden muss.
2. Gesamte City
Die Stadt Osnabrück hat in der Vergangenheit zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt unterstützt und realisiert (Öwer de Hase, Kamp, Große Straße, Theatervorplatz, Herrenteichsstraße, Krahnstraße, Haseuferweg, Nikolaiort, Kleine Domsfreiheit, etc.). Neben dem drängenden städtebaulichen Problem Neumarkt sind positive Entwicklungen u.a. für die Hasestraße, den nördlichen Bereich Öwer de Hase, Möserstraße und die Johannisstraße notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt mit Anwohnern, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und ggf. externem Sachverstand Lösungen zu entwickeln.
Mittelfristig sind für ein umfassendes Innenstadtkonzept die Themenbereiche Wohnen, Kultur, Baukultur und Freiräume zu bearbeiten. Einzelheiten und Verfahrensvorschläge werden im Fachausschuss diskutiert. Kinderbetreuungsangebote (für Besucher und Angestellte) sind in die Planungen mit aufzunehmen.
3. Bürgerbeteiligung
4. Neumarkt Verkehr
- Die Funktionalität des Neumarktes als ÖPNV-Knotenpunkt darf durch die weitere Planung, insbesondere durch Ansiedlung und Neubau eines EKZ, nicht beeinträchtigt werden. Für die derzeit vor dem Justizgebäude befindlichen Bussteige sind Alternativen in der Johannisstraße und auf der südlichen Seite, westlich der Johannisstraße, zu finden. Die Funktionalität ist gutachterlich nachzuweisen.
- Die Funktionalität des Neumarkts als Haltepunkt für ein modernisiertes, ggf. schienengebundenes ÖPNV-System in der Zukunft muss sichergestellt sein.
- Das Ziel, den Individualverkehr auf dem Neumarkt schrittweise zu reduzieren, wird bekräftigt (Reduzierung der Fahrstreifen). In der verkehrlichen Ausführungsplanung ist eine Fahrspur für den MIV je Richtung zu berücksichtigen.
- Es sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Querung vor allem in Nord-Süd-Richtung vereinfachen (u.a. oberirdische Querungen am Kollegienwall, Haseuferweg, Sportarena und dem ehemaligen Wöhrlgebäude).
- Die Verkehrssituation für den Radverkehr ist zu optimieren, zeitgemäße Abstellanlagen in ausreichendem Umfang sind vorzusehen.
- Die Aufenthaltsqualität ist zu verbessern. Dazu wird u.a. ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum und die öffentlich zugänglichen Flächen Dritter erstellt.
5. EKZ Neumarkt
- Die Maßgabe für ein EKZ südlich des Neumarktes beträgt max. 18.000 qm Verkaufsfläche für den aperiodischen Bedarf.
- Die Maßgabe für den periodischen Bedarf beträgt 3.500 qm Verkaufsfläche.
- Der Anteil für Gastronomie und Dienstleistungen etc. beträgt 10 % der vermietbaren Flächen. Evtl. Mehrbedarf ist auf den aperiodischen Bedarf anzurechnen.
- Für die Festlegung von Verkaufsflächen ist die Definition der CIMA maßgebend. In einem vorhabenbezogenen B-Plan werden inhaltliche Festlegungen für das Sortiment getroffen. Diese sollen das bestehende City-Angebot ergänzen. Die Größenordnungen der Sortimente sind so zu gestalten, dass sich ein hohes Maß an Verträglichkeit mit der vorhandenen Einzelhandelsstruktur in der City ergibt. Orientierung hierfür sind die CIMA-Empfehlungen.
- Die Stellplatzzahl für das EKZ wird auf 350 Plätze fixiert.
- Die äußere und innere Gestaltung des EKZ soll „offen“ erfolgen, in dem Sinne, dass EKZ-Nutzer niedrigschwellig in die City gelangen und insbesondere auch die Johannisstraße angeschlossen wird. In diesem Zusammenhang ist die Anzahl der Eingänge des EKZ und die der Eingänge der außenliegenden Shops zu regeln.
- Eine teilweise Nutzung, bzw. Erhalt vorhandener Fassaden wird ausdrücklich begrüßt.
- Das EKZ soll Wohnungen enthalten.
- Relevante Bestandsmieter der jetzigen City werden vertraglich als Mieter für das EKZ ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der 16 Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag der Gruppe UWG/Piraten herbei:
Die Eckwerte für die Ansiedlung eines Einkaufszentrums am Neumarkt werden zur Kenntnis genommen und den weiteren Verhandlungen mit dem Investor zu Grunde gelegt.
Der Rat beschließt für den Bereich Neumarkt eine städtebauliche Neuordnung, die perspektivisch die Sperrung für den MIV beinhaltet, gemäß den Empfehlungen im Masterplan Mobilität, um die Barrierewirkung des Neuen Grabens zwischen Große Straße und Johannisstraße abzubauen.
Dieser abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltung eines Ratsmitgliedes der Fraktion Die Linke angenommen.
Die Abstimmung über den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Vorlage 797) ist somit ebenso obsolet, wie die Abstimmung über die Beschlussvorlage der Verwaltung.
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