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17.11.09 –
Der öffentlichen Beschaffung kommt eine strategische Schlüsselrolle zu. Bundesweit werden hier rund 350 Mrd. €, regional ca. 20 % Anteil vom Sozialprodukt generiert. Die Kommune ist damit der größte Auftraggeber vor Ort. Bestimmt wird das Beschaffungswesen durch verschiedene Regelwerke. Sie zielen auf Transparenz, Korruptionsvermeidung und Wirtschaftlichkeit.
Wie bei vielen Unternehmen, die zunehmend ihre eigene gesellschaftliche Verantwortung im Rahmen von sogenannten CSR-Strategien (Corporate Social Responsibility) versuchen wahrzunehmen, rücken auch bei der öffentlichen Hand in wachsendem Maße ökologische und soziale Kriterien bei der Beschaffung ins Blickfeld. Auf den einstimmigen Ratsbeschluss ("Einkäufe bündeln") auf Vorlage der CDU-Fraktion vom 04. November 2008 wird hier ausdrücklich Bezug genommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Kann die Verwaltung Angaben über das Volumen der eigenen Beschaffung, sinnvoll differenziert nach Kategorien wie Dienstleistungen, Bauleistungen, Wareneinkauf etc. (ggf. inkl. der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften) und nach verbrauchenden Abteilungen machen?
2) Wie ist die öffentliche Beschaffung in Osnabrück organisiert (dezentral, zentral, Eigenbetriebe, städtische Gesellschaften, überregionale Kooperationen)?
3) Gibt es Bündelungen oder anderweitige abteilungsübergreifende oder sonst wie geartete Bemühungen zur Kostenreduktion? Sind entsprechende Initiativen aus anderen Städten bekannt? Gab es Anfragen zur Kooperation von anderen Gebietskörperschaften?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:
Zu 1:
Eine differenzierte Darstellung der getätigten Beschaffungen nach den beschriebenen Kategorien ist nicht möglich. Der Gesamtbetrag für sämtliche Beschaffungen ergibt sich aus den jeweiligen Haushaltsansätzen für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsplans.
Zu 2 und 3:
Bei der Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen werden verschiedene Verfahrenswege und Organisationsformen praktiziert. Je nach Aufgabe und/oder zu beschaffender Sach- bzw. Dienstleistungen wird die Beschaffung zentral oder dezentral, jeweils unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorschriften, durchgeführt.
Soweit es sich um eine sog. Grundausstattung für alle Bereiche der Verwaltung handelt, erfolgt eine Bündelung der Aufgabe an zentraler Stelle. So übernimmt der Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagement die zentrale Beschaffung der Grundausstattung mit Büromaterial, die Bereitstellung von Kopierern, die Sicherstellung der Gebäudereinigung, die Beschaffung von Energie (Gas, Wasser, Strom), die Postdienstleistung, die Versicherung von städtischen Gebäuden einschl. eines Teils der städtischen Gesellschaften und die Bereitstellung der Telefonanlage, während der Fachbereich Personal und Organisation die zentrale Beschaffung von EDV-Materialen übernimmt.
Beschaffungen für fachspezifische Aufgaben und/oder unter Berücksichtigung besonderer technischer Anforderungen erfolgen aufgrund der in der Regel einmalig notwendigen Anschaffung dezentral durch die jeweiligen Fachdienststellen.
Die Verwaltung nutzt bei der Beschaffung, die ihr insoweit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen. Gleichwohl wird die Notwendigkeit einer intensiveren Auseinandersetzung mit dieser Themenstellung gesehen. Aus diesem Grund wurde eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, um das derzeitige System unter Berücksichtigung bestehender und geändeter Rahmenbedingungen, insbesondere des Vergaberechts, in ein zukunftsorientiertes Beschaffungssystem weiterzuentwickeln. Die Verwaltung wird hierüber berichten.
Beratungsverlauf:
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.
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Anfrage | Arbeit, Wirtschaft | Haushalt, Finanzen | Verwaltung
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