13.03.12 –
Abweichender Beschluss:
Der nachfolgende Ursprungsantrag der CDU-Fraktion wird zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement verwiesen:
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Osnabrück sich erfolgreich für das Projekt 100% Klimaschutz beworben hat und der Verantwortung um einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen verpflichtet ist, beschließt der Rat der Stadt Osnabrück:
4.1 Der Beschluss vom 5. April 2011, der vorschreibt, bei Neubauten städtischer Gebäude nur noch im Passivhausstandard zu bauen, wird bekräftigt. Dies ist in allen Ausschreibungen zu berücksichtigen. Ausnahmen sind vor Ausschreibungen anzuzeigen und ausführlich zu begründen.
4.2 Die Gebäudehüllfläche ist bei jedem Raumprogramm zu minimieren.
4.3 Die Gebäudeorientierung soll eine passive Solarenergienutzung im Winter ermöglichen.
4.4 Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind vor den Hauptzugängen ausreichend große unbeheizte Windfänge vorzusehen.
4.5 Räume mit ähnlichen Nutzungskonditionen sind zusammen zu fassen.
4.6 Räume mit hohen internen Lasten sind möglichst an der Nordfassade oder in natürlich belüfteten Kellerräumen anzuordnen.
4.7 Technikflächen sollen möglichst zentral innerhalb der versorgten Bereiche zugeordnet werden.
4.8 Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen. Wenn keine Anlage errichtet wird, ist ggf. die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist ein entsprechendes Regelwerk zu entwickeln.
4.9 Wegen der hohen Kosten sollte bei der Planung frühzeitig der vorbeugende Brandschutz eingeschaltet werden, um durch vorausschauende Planung übermäßig kostenintensive, im Nachgang festgestellte Brandschutzmaßnahmen, auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
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