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10.05.16 –
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen:
1. wie groß die Nachfrage nach einem Dienstfahrrad / E-bike bei den Verwaltungsmitarbeitern ist und
2. ob die Idee des Carsharings auch mit Fahrrädern / E-bikes (bikesharing oder flow-bike) aufgegriffen werden kann.
Sachverhalt:
Bevor über eine Überlassung von E-bikes als Dienstfahrräder für städtische Mitarbeiter entschieden wird, sollte zunächst der Bedarf festgestellt werden. Gleiches gilt für ein mögliches bikesharing für interessierte Bürger/innen.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, interessierten Mitarbeiter*innen Dienstfahrräder - nach Wunsch mit elektrischem Antrieb - zu überlassen, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch privat genutzt werden können. Diese Privatnutzung muss als zusätzliches Einkommen in Höhe von einem Prozent des Bruttolistenpreises monatlich von den Beschäftigten versteuert werden.
Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, sich im Rahmen des kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen dafür einzusetzen, sobald als möglich in den geltenden Tarifvertrag eine Öffnungsklausel aufzunehmen, die eine sog. "Brutto-Lohn-Umwandlung" - z.B. für das Leasen eines "Jobrads" ermöglicht.
Sachverhalt:
Auf dem Weg zur Erreichung der strategischen Stadtziele 3 (siehe 3.3 und 3.4) und 4 kommt der Anregung große Bedeutung zu, mindestens für die Fahrt zur und von der Arbeitsstelle bei der Stadt Osnabrück vom Auto auf das Rad umzusteigen, aber auch, dienstliche Fahrten mit dem Rad statt mit dem Dienst- oder Privat-Pkw durchzuführen.
Wenn es das – begründete - Ziel ist, den Radverkehrsanteil am Modalsplit auf ein Drittel zu heben, dann können die Beschäftigten der Stadt Osnabrück dazu einen großen Beitrag leisten und damit auch den Pendlerverkehr und -parkdruck reduzieren.
Dass Bewegung, speziell auch das Radfahren die Gesundheit fördert, ist unbestritten. Das senkt den Krankenstand.
Durch die Benutzung von Elektrorädern können auch größere Entfernungen mit dem Rad zurückgelegt werden, so dass für den Weg zur und von der Arbeit damit eine gute Alternative zum PKW besteht. Dem Erwerb eines solchen Rades steht in vielen Fällen der hohe Preis von mindestens EUR 1.000,00 entgegen.
Daher bietet z.B. die Firma LeaseRad GmbH aus Freiburg Möglichkeiten an, wie ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern insoweit behilflich sein kann (www.jobrad.org/arbeitgeber).
Nach Auskunft des Rechtsamts der Stadt Osnabrück vom 02.05.2013 ist in der derzeitigen Tarifrechtslage eine von der Firma LeaseRad GmbH angebotene Möglichkeit im Rahmen einer sogenannten „Bruttoentgeltumwandlung“ nicht möglich, die als effektivste Förderung erscheint.
Da das Tarifrecht aber jederzeit verändert werden kann, soll sich die Stadt Osnabrück bei nächster Gelegenheit dafür einsetzen, dass die derzeit dafür fehlende Öffnungsklausel zwischen den Tarifparteien umgehend vereinbart wird.
Bis dahin besteht jedoch die Möglichkeit, den insoweit interessierten Mitarbeitern ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen, das vereinbarungsgemäß auch privat und für die Wege zur und von der Arbeit genutzt werden kann. Darin liegt ein vermögenswerter Vorteil der im Rahmen der „1-Prozent-Regelung“ individuell zu versteuern ist.
Bei Überlassung eines Dienstrades, dessen Bruttolistenpreis z.B. EUR 2.000,00 betrug, wären dann EUR 20,00 monatlich (EUR 240,00 jährlich) zusätzlich zu versteuern, mithin selbst beim Spitzensteuersatz von 45 Prozent ein überschaubarer Betrag.
Ob die Stadt Osnabrück diese Diensträder komplett erwirbt oder nur least, wird im Rahmen der konkreten Umsetzung zu entscheiden sein. Ebenfalls, in welchem Umfang Diensträder angeschafft und nach welchem Modus an Interessierte überlassen werden. Jedenfalls werden die dabei entstehenden Kosten das Stadtziel 8 nicht tangieren, zumal die dienstliche Nutzung von Fahrrädern deutlich kostengünstiger als die Nutzung von Dienst- oder Privat-Pkw's ist und dadurch Kosten eingespart werden (vgl. Strategische Stadtziele 8.8).
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird einstimmig angenommen.
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