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04.05.10 –
Zunächst führt Herrn Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Antrag auf Verweisung beider vorliegenden Anträge in den Jugendhilfeausschuss wie folgt herbei:
Beschluss:
Die nachfolgenden Anträge werden zur weiteren Beratung in den Jugendhilfeausschuss verwiesen:
a) Ursprungsantrag der SPD-Fraktion
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturell zu verankern, damit dem gestiegenen Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das Strukturkonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitig vorzulegen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/einer Jugendhilfeplanerin - z. B. durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.
b) Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturellso zu verankern, damitdass dem gestiegenen Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das StrukturkKonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitigzur Beratung vorzulegen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/ einer Jugendhilfeplanerin z. B. durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird bei Stimmengleichheit von 23 zu 23 Stimmen abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt herbei:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorstellungen zu entwickeln, die Jugendhilfeplanung bei der Stadt Osnabrück organisatorisch und personell, d. h. strukturellso zu verankern, damitdass dem gestiegenen Bedarf an gezielter Planung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien entsprochen werden kann.
Beispielhafte Themenbereiche sind hierfür:
1. Kooperation von Jugendhilfe und Schule
2. Bedarfsplanung und Evaluierung der Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren
3. Hort- und Krippenplanung
4. Entwicklung von Maßnahmen gegen Kinderarmut
Das StrukturkKonzept ist den Fachausschüssen rechtzeitigzur Beratung vorzulegen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Stelle eines Jugendhilfeplaners/ einer Jugendhilfeplanerin z. B. durch eine Umschichtung aus dem Referat 19 – kostenneutral geschaffen werden kann.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Cheeseman gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Faktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Mierke angenommen.
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