29.07.14 –
Beschluss:
Über die zum Bebauungsplan Nr. 600 - Einkaufszentrum Neumarkt - (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Planbereich: zwischen Neumarkt, Johannisstraße, Große Rosenstraße, Kolpingstraße und Lyrastraße vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend dem der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlag beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird in der vorliegenden Fassung gem. § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB i. V. m. § 58 NKomVG als Satzung mit der vorgelegten Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.
Medien
Kategorie
Ein Krisenaktionsplan für spürbare Entlastung und langfristige Resilienz. Von Katharina Dröge und Franziska Brantner.
Wir laden euch herzlich zur ersten ordentlichen Sitzung dieses Jahres 2026 zum Diversitätsrat ein. Hier findet ihr alle wichtigen [...]
Mit den Maßnahmen des Entlastungspakets hat die Bundesregierung tief in der Mottenkiste gewühlt. Keine davon hilft der Bevölkerung [...]