Digitale Kontaktdatenerfassung im Rahmen der Corona- Verordnungen

Die Verwaltung wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine einheitliche digitale Kontaktdatenerfassung in allen Bereichen, für die niedersächsische Corona-Verordnungen dieses vorsehen, umgesetzt wird.

17.02.21 –

Antrag im Organisations-, Personal- und Gleichstellungsausschuss am 17.02.2021

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine einheitliche digitale Kontaktdatenerfassung in allen Bereichen, für die niedersächsische Corona-Verordnungen dieses vorsehen, umgesetzt wird. Die Lösung muss datenschutzkonform, nutzungsfreundlich und ressourcenschonend sein und sollte für Anwender*innen kostenlos sein. Eventuelle Lizenzgebühren oder andere Kosten sind dem Fachausschuss oder dem VA zum Beschluss vorzulegen.


Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s zentrale/s Handlungsfeld/er:
Digitalisierung aktiv gestalten
Digitalisierung (Querschnittsziel 2021-2030)

 

Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.

Kategorie

Antrag | Digitalisierung und Datenschutz | Gesundheit, Verbraucherschutz

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