Radverkehrsplan 2030

TOP 12.5

05.09.17 –

Beschluss:

1. Der „Radverkehrsplan 2005“ wird durch den „Radverkehrsplan 2030“ aktualisiert. Das Radverkehrsnetz, der Maßnahmenkatalog und die Inhalte der Handlungsfelder „Flankierende Infrastruktur und Service“ und „Fahrradkultur“ werden als planerische Grundlage der Radverkehrsplanung und Radverkehrsförderung beschlossen.

2. Prioritär sollen in den nächsten 3 – 5 Jahren Maßnahmen in zwei Schwerpunkten umgesetzt werden:

2.1. Innenstadt: Am Wallring, bzw. in den dazu parallel geführten Veloroutem

2.2. Verbindung Stadtteile – Innenstadt: entlang der Routenpaare 6 (Innenstadt – Voxtrup), 8 (Innenstadt – Sutthausen) und 9 (Innenstadt – Hellern)

2.3. Als Planungsstandard für Fahrbahnführungen mit Radfahrstreifen ist zukünftig ein Breitenmaß von 2,00m (plus Markierung) anzusetzen.

2.4. Die Möglichkeiten der Realisierung von „protected bike lanes“, baulich abgesicherte Fahrbahnführungen, sind planerisch für verkehrlich hochbelastete Bereiche, für die es keine gute Alternativtrasse (Veloroute) gibt, zu prüfen.

2.5. Als Radverkehrsbeauftragte wird Frau Ulla Bauer, FB Städtebau, benannt.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird gegen die Stimmen von CDU-BOB mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, UWG-Piraten, Die Linke mehrheitlich angenommen.

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Antrag | Verkehr

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