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25.09.18 –
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt:
1. Wieviel öffentliche Park- bzw. Stellplätze gibt es im Gebiet der Stadt Osnabrück und wieviel Quadratmeter Fläche werden dadurch belegt?
Über die genaue Anzahl der Park- und Stellplätze im Osnabrücker Stadtgebiet werden sei-tens der Verwaltung keine Statistiken geführt. Hier kann über die Straßendatenbank lediglich eine näherungsweise Flächenangabe geliefert werden. Demnach sind mit Stand 2014 im gesamten Stadtgebiet rund 340.000 Quadratmeter Parkplätze im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Diese Zahl bezieht sich auf die Parkplätze im Seitenraum und auf die auf der Fahrbahn markierten Parkplätze. Eine genaue Mengenangabe kann schon allein deswegen nicht geliefert werden, weil an unzähligen Stellen im Stadtgebiet das Parken auf der Fahrbahn gestattet ist, obwohl diese Flächen nicht als Parkstände ausgewiesen sind (z.B. in nahezu allen Wohnstraßen).
2. Wie viele dieser Stellplätze werden bewirtschaftet und wie verteilt sich die Form der Bewirtschaftung?
Über die Form der jeweiligen Bewirtschaftung der Parkplätze liegen keine belastbaren In-formationen vor.
3. Wie viele private und öffentliche Park- bzw. Stellplätze gibt es innerhalb des Wallrings, wie viel Fläche nehmen sie in Anspruch und wie werden sie bewirtschaftet?
Für den Bereich innerhalb des Wallrings können ebenfalls keine Angaben zur Anzahl der öffentlichen Park- und Stellplätze gemacht werden. Auch hier kann lediglich eine nähe-rungsweise Flächenangabe über die Straßendatenbank erfolgen. Demnach sind innerhalb des statistischen Bezirkes Innenstadt (im Westen begrenzt durch den Wallring, im Osten durch die Bahnlinien) rund 20.000 Quadratmeter Parkplätze vorhanden, die sich entweder im Seitenraum befinden oder auf der Fahrbahn markiert sind. Auch hier ist das legale Parken auf der Fahrbahn ohne Markierungen nicht berücksichtigt. Über die Anzahl, die Fläche und die Bewirtschaftung privater Stellplätze in der Innenstadt kann aufgrund mangelnder Datengrundlage keine Aussage getroffen werden. Angaben zu Parkhäusern und öffentlich zugänglichen Stellplatzanlagen in der Innenstadt sind in der Beantwortung zu den Fragen 1 bis 3 noch nicht enthalten. Diese sollen zu Protokoll ergänzt werden.
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