Besetzungen von Stellen in der Stadtverwaltung

Besetzungen von Stellen in der Stadtverwaltung / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 01.10.2024

25.09.24 –

Sachverhalt:

1. Wie viele offene Stellen bei der Stadt sind derzeit nicht besetzt und wie viele Stellen waren in den letzten beiden Jahren zeitweise, krankheitsbedingt oder gar nicht besetzt? (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Wie hoch ist aktuell und wie hoch war in den letzten beiden Jahren der Krankenstand, wie viele Mitarbeitende waren langzeiterkrankt?

3. Wie viele Einsatzkräfte gibt es derzeit und in welchen Bereichen werden diese eingesetzt?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 01.10.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

  • Zum Stichtag 30.06.2024 waren 71,74 VZÄ bei den Beamten (insgesamt 506,46 VZÄ) und 252,45 VZÄ bei den Tarifbeschäftigen (insgesamt 1.572,63 VZÄ) unbesetzt (vorläufige Auswertung aus Personal Office).
  • Zum Stichtag 30.06.2023 waren 59,54 VZÄ bei den Beamten (insgesamt 495,75 VZÄ) und 271,74 VZÄ bei den Tarifbeschäftigten (insgesamt 1.519,89 VZÄ) unbesetzt (siehe Haushaltsplan 2024, S. 621, 628).
  • Zum Stichtag 30.06.2022 waren 53,15 VZÄ bei den Beamten (insgesamt 499,33 VZÄ) und 194,22 VZÄ bei den Tarifbeschäftigten (insgesamt 1377,66 VZÄ) unbesetzt (siehe Haushaltsplan 2023, S. 669, 675).

Hierbei handelt es sich um tatsächlich unbesetzte Planstellen im Stellenplan zum o.g. Stichtag. Eine Auswertung nach zeitweiser oder krankheitsbedingter Nichtbesetzung kann nicht erfolgen.

Zu 2.:

Für TVöD-Beschäftigte besteht gemäß § 3 Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz; EntgFG) ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Besteht die Erkrankung über den Zeitraum von sechs Wochen hinweg, entfällt die Entgeltfortzahlung. Diesbezüglich ergibt sich folgende Auswertung:

  • 2024 (Stichtag 31.08.2024): 90
  • 2023 (Stichtag 31.12.2023): 103
  • 2022 (Stichtag 31.12.2022): 83

Bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von unter sechs Wochen besteht die Arbeitsunfähigkeit mit einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diesbezüglich ergibt sich folgende Auswertung:

  • 2024 (Stichtag 31.08.2024): 37
  • 2023 (Stichtag 31.12.2023): 30
  • 2022 (Stichtag 31.12.2022): 5

Für die Beamtinnen und Beamten gelten die Regelungen des EntgFG nicht. Über die Arbeitsunfähigkeiten wird keine kurzfristig auswertbare Statistik geführt.

Zu 3.:

Es gibt 201 Einsatzkräfte. Hiervon sind 173 Einsatzkräfte in den Bereichen 010,10, 12, 16, 18, 20, 23, 32, 37, 40, 41, 50, 51, 61, 62, 68, und JC eingesetzt. Wegen Elternzeit, Sonderurlaub oder längerfristiger Erkrankung sind derzeit 28 Einsatzkräfte ohne Einsatzort.

Kategorie

Anfrage | Verwaltung

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