Fahrradmitnahme im VOS-Bereich

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 19.6)

05.11.19 –

Sachverhalt:

Nach den derzeit geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im Bereich der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) ist zu bestimmten Zeiten die Fahrradbeförderung grundsätzlich gestattet. Um bei dünner Flächenerschließung durch den Bus die letzte Meile mit dem Rad zurücklegen zu können, wäre eine Ausweitung der Fahrradmitnahme für viele hilfreich. Auch im Stadtgebiet Osnabrücks wäre eine Ausweitung der Fahrradbeförderung ggf. sinnvoll. Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist die Fahrradmitnahme derzeit geregelt?

2. Wie wird das Entwicklungspotenzial und die mögliche Nachfrage, insbesondere für die "letzte Meile", eingeschätzt?

3. Wie könnte das Angebot ausgeweitet werden und welche Hemmnisse gibt es?

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Osnabrück hat mit Vorlage (VO/2019/4703) die Verwaltung um Auskunft gebeten.

Die Stadtwerke Osnabrück AG nimmt wie folgt Stellung:

Die Stadtwerke Osnabrück begrüßen grundsätzlich jede Initiative, den Umweltverbund zu stärken und die Attraktivität des ÖPNV zu steigern. Die Ausweitung der Fahrradmitnahme in den Bussen der VOS kann dem Fahrgast helfen, Mobilitätslücken auf dem Weg von und zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu überbrücken und somit die Nachfrage zu steigern.

Frage 1: Wie ist die Fahrradmitnahme derzeit geregelt?

In den aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen gibt es folgende Regelungen für die Fahrradmitnahme:

Die Fahrradbeförderung ist grundsätzlich montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig gestattet, sofern ein passender Platz im Fahrzeug vorhanden ist.

Als Beförderungsentgelt wird je Fahrrad und Fahrt ein FahrradTicket berechnet. Ein FahrradTicket kostet aktuell 1,70 EUR für die gesamte Region.

Der Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und hat es selbst ein- und auszuladen. Je Fahrzeug werden maximal 2 Fahrräder befördert.

Die Fahrradmitnahme ist in Verbindung mit dem MobilAbo kostenlos und ohne zeitliche Einschränkungen gestattet.

Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet ist und ist berechtigt, in Ausnahmefällen von den Bestimmungen abzuweichen. Bei gleichzeitigen Fahrwünschen von Fahrgästen mit Kinderwagen und Fahrgästen mit Fahrrädern werden Fahrgäste mit Kinderwagen bevorzugt.

Zusammengeklappte Falträder oder Klappräder werden montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig mitgenommen. Die Mitnahme ist unentgeltlich.

Zusammengeklappte elektrische Tretroller zählen als Handgepäck, ihre Mitnahme ist unentgeltlich. Nicht zusammenklappbare bzw. nicht zusammengeklappte elektrische Tretroller werden als Fahrrad angesehen. Es wird ein FahrradTicket berechnet und es gelten die o.g. Bestimmungen zur Fahrradbeförderung.

Das Abstellen der Fahrräder ist ausschließlich auf dem Platz für Kinderwagen zulässig. Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht.

Änderungen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen bedürfen der Zustimmung der VOS-Partner und der Genehmigung der LNVG.

Frage 2 Wie wird das Entwicklungspotenzial und die mögliche Nachfrage, insbesondere für die "letzte Meile", eingeschätzt?

Die Nachfrage nach Verkehrsdienstleistungen hängt von einer Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben dem durch den Nahverkehrsplan definierten Leistungsangebot durch den Aufgabenträger sind auch Pünktlichkeit und Busbeschleunigung, Sicherheit, Taktfrequenz, Fahrpreis, Freundlichkeit des Personals und Servicequalität, Bequemlichkeit und Sauberkeit sowie die Fahrgastinformation von erheblicher Bedeutung. Ein besonderes Entwicklungspotenzial wird nicht durch die Ausweitung der Fahrradmitnahmeregelungen gesehen, sondern durch die Bereitstellung von Fahrradboxen, die für die erste und letzte Meile einen kurzen Umsteigeweg vom Rad und zum Bus und damit die Mobilität im Umweltverbund ermöglichen.

Frage 3 Wie könnte das Angebot ausgeweitet werden und welche Hemmnisse gibt es?

Aktuell werden im Monat ca. 100 FahrradTickets im Stadtverkehr verkauft. Das zeigt, dass die Nachfrage nach diesen Tickets trotz der guten Mitnahmemöglichkeiten samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig (ohne zeitliche Beschränkung), gering ist.

Eine Ausweitung der Fahrradmitnahme ohne zeitliche Beschränkung als alleinstehende Maßnahme führt nicht zwangsläufig zu mehr Nachfrage. Die heute gültigen Mitnahmeregelungen für Fahrräder sind aufgrund der geringen Abstellfläche in den Bussen eingeschränkt.

Das Ein- und Ausladen von Fahrrädern erfordert Zeit und stellt für die Fahrgäste eine starke Behinderung beim Ein- und Ausstieg dar. Das führt zu einer Verzögerung im Fahrgastwechsel und Zeitverlust und damit verbunden zu Unpünktlichkeit und Verspätungen. Die begrenzten Abstellmöglichkeiten in den Bussen führen zu Konflikten zwischen Fahrgästen mit Rollstuhl, Kinderwagen und Rollator sowie Fahrrädern.

Für eine Ausweitung des Angebots wären demnach grundsätzlich zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in den Bussen vorzuhalten. Das bedeutet allerdings, dass vorhandene Sitzplatzkapazitäten reduziert werden und der Komfort für die Fahrgäste insgesamt erheblich eingeschränkt wird.

Auch die Bereitstellung von Fahrradanhängern führt nicht zwangsläufig zu erhöhter Nachfrage. Zum einen ist die Ausstattung eines Busses mit einer Anhängerkupplung eine aufwändige Maßnahme - für eine Komplett-Ausstattung einer Flotte schlecht umsetzbar.

Zum zweiten sind auf den Buslinien in Osnabrück in hohem Maße Gelenkbusse im Einsatz. Diese Gelenkbusse können und dürfen gar nicht mit einem Anhänger fahren. Somit besteht bei etlichen Bussen also ohnehin nicht die Möglichkeit zum Fahren mit Anhänger. Drittens haben die Erfahrungen mit den vorhandenen Personenanhängern gezeigt, dass einige Straßenabschnitte für einen Bus plus Anhänger nur schwer zu befahren sind.

Und schließlich haben die Erfahrungen mit den Fahrradanhängern der FreizeitBusse gezeigt, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin beim Auf- und Abladen mithelfen muss. Dafür ist im Stadtverkehr aber keine Zeit, sofern wir das Ziel verfolgen, schneller und vor allem pünktlich zu sein.

Allerdings ist zu prüfen, ob nicht weitere moderne Fahrradmitnahmemöglichkeiten am oder im Bus entwickelt werden, die die o. g. Nachteile nicht aufweisen.

Trotz der oben beschriebenen Hemmnisse gibt es Möglichkeiten, den Umweltverbund weiter zu stärken, ohne den Bus als Garant für eine moderne Mobilität zu benachteiligen.

Abstellanlagen für Fahrräder direkt an den Bushaltestellen und der weitere Ausbau der sogenannten Mobilitätsstationen (sicherer Fahrradabstellplatz) sowie sichere Zuwegung (Radwege) zu den Haltestellen könnte eine Steigerung der Nachfrage bewirken.

In Kombination mit der Entwicklung und dem Ausbau eines Fahrradverleihsystems wäre so auch die Mobilität der ersten und letzten Meile gewährleistet.

Des Weiteren bietet sich die Möglichkeit, die Ausweitung der Fahrradmitnahme auf zusammengefaltete Räder zu beschränken. Diese könnten in den Tarifbestimmungen dem Handgepäck gleichgesetzt und somit ohne zeitliche Beschränkung und ohne Entgelt im Bus mitgenommen werden. Durch diese „kleineren“ Gepäckstücke ist eine Störung im Betriebsablauf deutlich reduziert.

gez. Fillep

gez. Hänsler

ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp

 

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