Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück

Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 07.02.2023

01.02.23 –

Sachverhalt:

Auf Bürgersteigen und Radwegen parkende Fahrzeuge und E-Scooter sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger:innen und Radler:innen, sondern sind häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger:innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler:innen sowie Rollstuhlfahrer:innen sind in diesen Fällen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden, motorisierten Verkehr. Dies führt ggf. zu gefährlichen, ja mitunter lebensbedrohlichen Situationen – auch für die Autofahrer:innen, die ausweichen müssen. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr.

Entsprechende Anfragen hatten wir in den Vorjahren bereits gestellt (VO/2018/2487-01, VO/2019/4092-01, VO/2021/0101-01). Um die Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen, fragen wir die Verwaltung erneut:

  1. Wie oft ist in 2021 und 2022 gegen Falschparker:innen und falsches Halten auf Radund Fußwegen vorgegangen worden (bitte wiederum aufgeschlüsselt nach Verstoßarten, Eingangskanälen, Bußgeldhöhe)?
  2. Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt?
  3. Gibt es Standorte im Stadtgebiet, die nach Kenntnis der Verwaltung besonders von gefährdendem Halten und Parken betroffen sind?

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 02.02.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Die Anzahl der Falschparker, aufgeschlüsselt nach den Tatbeständen und der Verwarngeld-/Bußgeldhöhe für die Jahre 2021 und 2022 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

Tatbestand

Höhe
Verwarnungsgeld

Anzahl Fälle  gesamt 2021

davon durchgeführte Abschleppungen

Höhe VerwGeld ab 09.11.2021

Halten auf  dem Gehweg

10,00 €

96

0

50,00

Halten auf dem Gehweg und Behinderung Anderer

15,00 €

11

0

55,00

Parken auf dem Gehweg

20,00 €

4.513

17

55,00

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde

30,00 €

108

14

70,00

Parken auf dem Gehweg und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

297

34

70,00

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer

35,00 €

5

4

80,00

Halten auf einem unbeschilderten Radweg

10,00 €

14

0

50,00

Halten auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

15,00 €

5

0

55,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg

20,00 €

158

2

55,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

53

1

70,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde

30,00 €

1

1

70,00

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237)

10,00 €

9

0

50,00

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

15,00 €

5

0

55,00

Halten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/242)

10,00 €

5

0

50,00

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237)

20,00 €

133

2

55,00

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

36

0

70,00

Parken auf einem Geh-und Radweg (Zeichen 240/241)

20,00 €

82

0

55,00

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

11

2

70,00

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340)

20,00 €

60

2

55,00

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

23

0

70,00

gesamt

 

5.625

79

 

Tatbestand

Höhe
Verwarnungsgeld

Anzahl Fälle gesamt 2022

davon durchgeführte Abschleppungen

Halten auf  dem Gehweg

50,00 €

178

0

Halten auf dem Gehweg und Behinderung Anderer

55,00 €

20

0

Parken auf dem Gehweg

55,00 €

4.514

25

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde

70,00 €

84

11

Parken auf dem Gehweg und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

293

86

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer

80,00 €

7

4

Halten auf einem unbeschilderten Radweg

50,00 €

26

0

Halten auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

55,00 €

12

0

Parken auf einem unbeschilderten Radweg

55,00 €

214

3

Parken auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

58

7

Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde

70,00 €

3

1

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237)

50,00 €

22

0

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

55,00 €

13

0

Halten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/242)

50,00 €

8

0

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237)

55,00 €

136

3

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

50

3

Parken auf einem Geh-und Radweg (Zeichen 240/241)

55,00 €

89

0

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

15

0

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) länger als 1 Stunde

70,00 €

1

1

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340)

55,00 €

88

0

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

38

0

gesamt

 

5.869

144

Zu 3.:

Der Verkehrsaußendienst führt im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen im ruhenden Verkehr durch. Halt- und Parkverstöße kommen im gesamten Stadtgebiet vor. Bereiche die besonders betroffen sind können nicht benannt werden.

Kategorie

Anfrage | Verkehr

GRÜNE Ratspost

Newsletter abonnieren:

Anmeldung Newsletter

Anmeldung Newsletter

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>