BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück

Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück / Anfrage der Gruppe Grüne/Volt in der Ratssitzung am 11.02.2025

29.01.25 –

Sachverhalt:

Auf Bürgersteigen und Radwegen parkende Fahrzeuge und E-Scooter sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger:innen und Radler:innen, sondern sind häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger:innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler:innen sowie Rollstuhlfahrer:innen sind in diesen Fällen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden, motorisierten Verkehr. Dies führt gegebenenfalls zu gefährlichen, mitunter lebensbedrohlichen Situationen – auch für die Autofahrer:innen, die ausweichen müssen. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr.

Entsprechende Anfragen hatten wir in den Vorjahren bereits gestellt (VO/2018/2487-01, VO/2019/4092-01, VO/2021/0101-01, VO/2023/1735-01).

Um die Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen, fragen wir die Verwaltung erneut:

  1. Wie oft ist in 2023 und 2024 gegen Falschparker:innen und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Verstoßarten, Eingangskanälen, Bußgeldhöhe)?
  2. Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt?
  3. Gibt es Standorte im Stadtgebiet, die nach Kenntnis der Verwaltung besonders von gefährdendem Halten und Parken betroffen sind?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 11.02.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Die Anzahl der Falschparker, aufgeschlüsselt nach den Tatbeständen und der Verwarngeld-/Bußgeldhöhe für das Jahr 2024 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Fallzahlen für das Jahr 2023 stehen aufgrund abgelaufener Aufbewahrungs- und Auslagerungsfristen nicht mehr vollständig zur Verfügung.

Tatbestand

Höhe
Verwarnungsgeld

Anzahl Fälle Gesamt

Davon Durchgeführte Abschleppungen

Halten auf  dem Gehweg

50,00 €

146

0

Halten auf dem Gehweg und Behinderung Anderer

55,00 €

13

0

Parken auf dem Gehweg

55,00 €

3.955

8

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde

70,00 €

47

12

Parken auf dem Gehweg und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

126

36

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer

80,00 €

4

2

Halten auf einem unbeschilderten Radweg

50,00 €

23

0

Halten auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

55,00 €

6

0

Parken auf einem unbeschilderten Radweg

55,00 €

106

0

Parken auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

51

9

Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde

70,00 €

2

1

Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer

80,00 €

0

0

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237)

50,00 €

29

0

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

55,00 €

15

1

Halten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/242)

50,00 €

15

0

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237)

55,00 €

37

0

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

24

1

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) länger als 1 Stunde

70,00 €

0

0

Parken auf einem Geh-und Radweg (Zeichen 240/241)

55,00 €

47

0

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

12

1

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) länger als 1 Stunde

70,00 €

3

0

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer

80,00 €

0

0

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340)

55,00 €

54

0

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und dadurch Behinderung Anderer

70,00 €

10

0

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und auf dem Radweg (Zeichen 237)

15,00 €

0

0

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und auf dem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch andere

25,00 €

0

0

Sie parkten länger als 1 Stunde auf dem Gehweg und auf dem Radweg (Zeichen 237) 

25,00 €

0

0

Sie parkten auf einem Gehweg, der zum Gehwegparken freigegeben war, entgegen der Fahrtrichtung

15,00 €

0

0

Sie parkten länger als 1 Stunde auf dem Gehweg und auf dem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch andere

35,00 €

0

0

gesamt

 

4.725

71

Zu 3.:

Der Verkehrsaußendienst führt im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen im ruhenden Verkehr durch. Halt- und Parkverstöße kommen im gesamten Stadtgebiet vor. Bereiche die besonders betroffen sind können nicht benannt werden.

Kategorie

Anfrage | Verkehr

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