Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber

Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber - Antrag der CDU Fraktion / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 11.06.2024

11.06.24 –

Beschluss:

  1. Die Ausländerbehörde vereinbart mit der Agentur für Arbeit eine Beschleunigung der Prozesse zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber:innen, um diese Menschen schneller in reguläre Arbeit zu bringen. Über den Fortschritt ist dem Fachausschuss im Rahmen einer halbjährlichen Evaluation Bericht zu erstatten.
     
  2. Die Stadtverwaltung wird gebeten,auch unter Bezugnahme auf den personellen und finanziellen Aufwand, zu prüfen, in welchem Umfang in Osnabrück zusätzliche Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden können:
    • die Annahme einer Arbeitsgelegenheit (AGH) ist freiwillig,
    • die AGH-Maßnahme ist verbunden mit einer Perspektive für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis,
    • die Teilnehmer:innen einer AGH-Maßnahme werden im Rahmen eines Tandem-Modells von einem anerkannten Träger begleitet, damit eine sozialpädagogische Begleitung als auch eine fachliche Anleitung gewährleistet sind,
    • aus Gründen der Gleichbehandlung erhalten Asylbewerber:innen in AGH-Maßnahmen wie Bürgergeldempfänger:innen, die einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, eine Aufwandsentschädigung von einem Euro die Stunde.


Sachverhalt:

Begründung erfolgt mündlich.


Abweichender Beschluss:

Der Änderungsantrag wird gemeinsam mit dem Ursprungsantrag (VO/2024/3239) in den Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen.
 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Kategorie

Antrag | Migration, Integration | Soziales

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