Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber - Antrag der CDU Fraktion / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 11.06.2024
11.06.24 –
Beschluss:
- Die Ausländerbehörde vereinbart mit der Agentur für Arbeit eine Beschleunigung der Prozesse zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber:innen, um diese Menschen schneller in reguläre Arbeit zu bringen. Über den Fortschritt ist dem Fachausschuss im Rahmen einer halbjährlichen Evaluation Bericht zu erstatten.
- Die Stadtverwaltung wird gebeten,auch unter Bezugnahme auf den personellen und finanziellen Aufwand, zu prüfen, in welchem Umfang in Osnabrück zusätzliche Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden können:
- die Annahme einer Arbeitsgelegenheit (AGH) ist freiwillig,
- die AGH-Maßnahme ist verbunden mit einer Perspektive für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis,
- die Teilnehmer:innen einer AGH-Maßnahme werden im Rahmen eines Tandem-Modells von einem anerkannten Träger begleitet, damit eine sozialpädagogische Begleitung als auch eine fachliche Anleitung gewährleistet sind,
- aus Gründen der Gleichbehandlung erhalten Asylbewerber:innen in AGH-Maßnahmen wie Bürgergeldempfänger:innen, die einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, eine Aufwandsentschädigung von einem Euro die Stunde.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abweichender Beschluss:
Der Änderungsantrag wird gemeinsam mit dem Ursprungsantrag (VO/2024/3239) in den Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.