Aufsichtsrat und Beirat der kommunalen Wohnungsgesellschaft

Das Aufsichtsgremium der neu zu gründenden Kommunalen Wohnungsgesellschaften wird mehrheitlich durch Vertreter*innen der Ratsfraktionen besetzt. Darüber hinaus werden Vertreter*innen der Mieter*innen und der Belegschaft mit Sitz und Stimme hinzugezogen.

09.03.20 –

Gemeinsamer Antrag mit SPD und DIE LINKE im Projektausschuss Wohnungsgesellschaft am 10.03.2020

Beschluss:
Das Aufsichtsgremium der neu zu gründenden Kommunalen Wohnungsgesellschaften wird mehrheitlich durch Vertreter*innen der Ratsfraktionen besetzt. Darüber hinaus werden Vertreter*innen der Mieter*innen und der Belegschaft mit Sitz und Stimme hinzugezogen.

Es wird ein Beirat gebildet, dessen Zusammensetzung vom Rat beschlossen wird und der aus sachkundigen und sozialpolitisch engagierten Bürger*innen besteht. Auch der Beirat erhält Sitz und Stimme im Aufsichtsgremium.

Bis das Aufsichtsgremium seine Arbeit aufnimmt, behält der jetzige Projektausschuss zur Gründung der Wohnungsgesellschaft seine Funktion und begleitet den Gründungsprozess auch inhaltlich weiter.

 

Sachverhalt:

Sowohl in der internen inhaltlichen Diskussion als auch in der Wirkung auf die Bevölkerung der Stadt muss deutlich gemacht werden, dass die Kommunale Wohnungsgesellschaft nicht einfach ein weiterer beliebiger Akteur auf dem Wohnungsmarkt ist, sondern dazu dient, den expliziten sozialpolitischen Auftrag der Osnabrücker*innen umzusetzen

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben hilfsweise für die Bündnisvertreter*innen diesen Antrag gestellt, da diese kein Antragsrecht haben.

Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.

Kategorie

Antrag | Themen | Wohnen

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