Bauland-Aktivierung und Eindämmung der Boden-Spekulation - Prüfung der Möglichkeiten einer Grundsteuer C

Bauland-Aktivierung und Eindämmung der Boden-Spekulation - Prüfung der Möglichkeiten einer Grundsteuer C / Antrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 05.07.2022

28.06.22 –

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen und Voraussetzungen zu prüfen und aufzulisten, die für die Entscheidung bedeutsam sind, um in Osnabrück die sog. Grundsteuer C nach dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung mit Wirkung zum 01.01.2025 einzuführen. 
  2. Die Verwaltung soll mögliche Kriterien entwickeln mit denen die genaue Bezeichnung und die Größe der neu zu besteuernden baureifen Grundstücke, sowie deren Lage im Stadtgebiet konkretisiert werden können.
  3. Die bei Einführung der Grundsteuer C in einer Allgemeinverfügung festzulegenden städtebaulichen Erwägungen und Kriterien für eine Einstufung sollen dargelegt und die Wahl des Stadtgebietes/der Stadtgebiete, auf das/die sich der gesonderte Hebesatz bzw. unterschiedliche Hebesätze beziehen sollen, erläutert werden.
  4. Die zu erzielenden Mehreinnahmen sowie die dauerhaft anfallenden Verwaltungskosten sollen überschlägig dargestellt werden.
  5. Die juristischen Gesichtspunkte (Gleichbehandlung von Grundstückseigentümern, zeitlichen Perspektiven, ab wann nach Festlegung bzw. nach Baureife des Grundstücks die Steuer erhoben werden kann) usw. sind kurz darzulegen.

Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung wird den Kommunen ab 2025 erstmals ermöglicht, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke festzulegen (sogenannte neue Grundsteuer C). Durch diese Änderung soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, die baureifen Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen und diese damit einem reinen Spekulationsmarkt zu entziehen. Die jeweils örtlich zuständige Gemeinde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen darüber, ob aus städtebaulichen Gründen eine sog. Grundsteuer C auf baureife Grundstücke erhoben und welche steuerliche Belastung im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben den betroffenen Grundstückseigentümern auferlegt werden soll.

Die Stadt Osnabrück muss sich nun bis 2025 überlegen und entscheiden, in welchen Teilen Osnabrücks die genannten städtebaulichen Gründe vorliegen und welche baureifen Grundstücke hier ggf. einbezogen werden könnten.

Die Grundsteuer C ist aus unserer Sicht grds. ein Instrument, mit dem Kommunen für mehr Wohnraum sorgen können. Wenn es in Osnabrück zum Beispiel baureife, aber unbebaute Grundstücke und Baulücken in der Innenstadt gibt, könnte die Kommune damit einen Anreiz zur Innenstadtentwicklung schaffen. Damit könnten in der Innenstadt Baulücken geschlossen werden, um gleichzeitig Grundstücke im Außenbereich zu schützen.

Um letztendlich entscheiden zu können, ob diese Steuer in Osnabrück eingeführt werden sollte, benötigt die Politik die groben Rahmendaten.

gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt

gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und BOB, die FDP/UWG-Gruppe sowie Herrn Jersch und Frau Oberbürgermeisterin Pötter angenommen.

Kategorie

Antrag | Haushalt, Finanzen | Stadtentwicklung | Verwaltung | Wohnen

GRÜNE Ratspost

Newsletter abonnieren:

Anmeldung Newsletter

Anmeldung Newsletter

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>