20.05.14 –
Beschluss:
Über die zum Bebauungsplan Nr. 525 - Neumarkt - Planbereich: Neumarkt und angrenzende Bereiche vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend dem der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlag beschlossen.
Der Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gem. § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB i. V. m. § 58 NKomVG als Satzung mit der vorgelegten Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.
Medien
Kategorie
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]
Seit Jahrzehnten fließt zu wenig Geld in den Schienenverkehr. Erst mit der letzten Bundesregierung sind die Mittel für die [...]