25.09.12 –
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung der Beherbergungssteuer-Satzung an das Urteil des BVerwG vom 11.07.2012 soweit nötig vorzunehmen, alternativ ist die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe nach dem Beispiel anderer Städte zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP.
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