17.03.26 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt:
1. Die Grünen Finger werden als zusammenhängendes und dauerhaft geschütztes Freiraumsystem festgeschrieben. Sie sind dauerhaft von Bebauung, Nachverdichtung, Versiegelung sowie sonstigen baulichen oder infrastrukturellen Eingriffen auszunehmen.
2. Die Grünen Finger erhalten den verbindlichen Status einer städtischen Schutzkulisse mit Vorrang für Klima-, Natur- und Artenschutz. Dieser Status ist verbindlich in den Flächennutzungsplan, sämtliche Bebauungspläne sowie das Stadtentwicklungsprogramm (STEP) aufzunehmen.
3. Die dauerhafte Unantastbarkeit der Grünen Finger ist planungsrechtlich abzusichern, insbesondere durch Grünflächenfestsetzungen besonderer Zweckbestimmung, Landschafts- oder Naturschutzfestsetzungen sowie den Ausschluss von Ausnahmen, Befreiungen und Zielabweichungsverfahren.
4. Die Grünen Finger werden ausdrücklich als Lebensräume geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten anerkannt, mit besonderem Schwerpunkt auf Brut-, Rast- und Nahrungsräume für Vogelarten sowie den Erhalt zusammenhängender Biotopverbundstrukturen.
5. Jegliche Eingriffe, die bislang als Randbebauung, Arrondierung, temporäre Nutzung oder Einzelfallentscheidung begründet wurden, sind künftig ausgeschlossen. Eine schrittweise Inanspruchnahme der Grünen Finger wird untersagt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat regelmäßig über den Zustand der Grünen Finger, bestehende oder drohende Eingriffe sowie Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt und zur ökologischen Aufwertung zu berichten.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Einzelratsmitglied Garder angenommen.
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