Ein Bleiberecht für alle

(CDU-BOB-Fraktion) - Änderungsantrag Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Linke, SPD, UWG/Piraten zu TOP 4.4

07.02.17 –

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück bekennt sich zu einer humanen Flüchtlingspolitik im Rahmen des deutschen und europäischen Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Wir helfen Menschen, die politisch verfolgt werden oder vor einem Krieg fliehen müssen. Das gebietet unser Rechtsstaat, unsere historische Verantwortung und internationale Verträge. Der Rechtsstaat gebietet aber auch, dass abgelehnte Asylbewerber Deutschland verlassen müssen. Wenn das nicht freiwillig geschieht, muss abgeschoben werden.

Das gilt auch für Asylbewerber, die im Rahmen des europäischen Rechts einem anderen EU-Staat zugeführt werden. Kein Verein kann für sich in Anspruch nehmen, die rechtmäßige Arbeit der Polizei und der Ausländerbehörden des Bundes, des Landes und der Stadt Osnabrück zu behindern. Es kann nicht angehen, Fahrzeuge zu blockieren und Beamte bei der Ausübung ihrer Pflichten zu beeinträchtigen.

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Die Polizei hat das Recht, gegen Blockierer vorzugehen. Selbstverständlich ist dabei das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es stellt aber das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit dar, wenn Betroffene und ihre Unterstützer darüber bestimmen, wer ausgewiesen wird.

Der Rat der Stadt Osnabrück stellt sich deshalb klar hinter die Polizei und die Ausländerbehörden des Bundes, des Landes und der Stadt Osnabrück. Der Staat muss für die Sicherheit der Bürger sorgen, Verfolgte schützen und auch für die Rückführung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber Sorge tragen. Ein Bleiberecht für alle kann es nicht geben.

Der Rat der Stadt Osnabrück bekennt sich zu einer humanen Flüchtlingspolitik im Rahmen des deutschen und europäischen Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Er teilt die Position der Bundeskanzlerin, dass das Grundrecht auf Asyl nicht teilbar ist und keine Obergrenze kennt.

Menschen, die aufgrund ihrer Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, und die, die in ihrem Heimatland von Krieg bedroht sind, brauchen unsere Nächstenliebe und unsere Solidarität.

Der Rat dankt erneut

  • allen ehrenamtlichen Helfern, die Geflüchteten zur Seite stehen und sich mit hohem Einsatz, um die Aufnahme und Integration der Menschen verdient machen,
  • allen hauptamtlichen Kräften in sozialen Diensten, den Kirchen, den Vereinen und der Verwaltung für ihr Engagement,
  • allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei für ihren Einsatz, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und von Geflüchteten vor fremdenfeindlichen Übergriffen und anderen kriminellen Taten.

Wir helfen Menschen, die politisch verfolgt werden oder vor einem Krieg fliehen müssen. Das gebietet unser Rechtsstaat, unsere historische Verantwortung und internationale Verträge. Ob jemand als Geflüchteter anerkannt wird, muss in einem fairen und transparenten Verfahren entschieden werden.

Die freiwillige Ausreise hat im Falle der Ablehnung stets Vorrang. Niedersachsen ist hier bundesweit führend. Fast 12.000 ausreisepflichtige Menschen sind im vergangenen Jahr freiwillig aus Niedersachsen in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Damit steht das Land im bundesweiten Vergleich hinter Nordrhein-Westfalen in absoluten Zahlen an zweiter Stelle.

Der Rat der Stadt bekräftigt, dass die freiwillige Rückkehr Priorität vor zwangsweisen Rückführungen hat.  

Der Rat der Stadt begrüßt, dass sich Niedersachsen an verschiedenen Maßnahmen beteiligt bzw. diese auch selbst anbietet, um Ausreisepflichtige bei ihrem Entschluss zu unterstützen, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahmen ist es, sowohl eine soziale als auch eine wirtschaftliche Reintegration der Zurückkehrenden zu erreichen. Eine Rückkehrförderung, die auf die Integration der Menschen in ihrem Heimatland abzielt und ihnen Perspektiven aufzeigt, verhindert so auch den viel zitierten Drehtüreffekt.

Eine Abschiebung ist angesichts des einzelnen Schicksals stets eine besondere Härte. Als Zwangsmaßnahme verschärft diese für den betroffenen Menschen und das soziale Umfeld die Situation. Eine Abschiebung kann daher immer nur das letzte Mittel sein.

Niedersachsen setzt hierbei auch auf die Arbeit der Härtefallkommission, in der Behörden, Politik, Kirchen und Hilfsorganisationen zusammen wirken und an die sich Betroffene wenden können, die durch alle formalen Rechtswege fallen, aber Hilfe brauchen, wie dies z.B. häufig bei der Anwendung der Dublin III-Verordnung der Fall ist.

Der Rat der Stadt Osnabrück unterstützt die Forderung der Caritas, Abschiebungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Appell der Caritas zu einer „Rückkehr zu mehr Menschlichkeit“ wird ausdrücklich begrüßt. Wir fordern die Behörden auf, diese Forderungen zu berücksichtigen.

Die Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen wie einer Abschiebung ist für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Die Osnabrücker Polizei und die Menschen, die gegen Abschiebungen protestiert haben, haben bislang bundesweit viel Aufmerksamkeit und Respekt dafür bekommen, dass sie ihre Einsätze bzw. Demonstrationen friedlich durchgeführt haben.

Wir appellieren an alle, in jedem Fall friedlich zu bleiben. Gewalt, wie beim Vorfall am 04. Januar, soll sich nicht wiederholen.

Nur so erhalten wir die Akzeptanz des demokratischen Rechtsstaates.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der BOB-CDU-Fraktionangenommen.

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Antrag | Kultur, Frieden | Migration, Integration

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