Förderschulen

Änderungsantrag Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD (TOP 5.2)

03.04.14 –

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung vom 05.02.2013 die Umsetzung der schulischen Inklusion an den städtischen Schulen einstimmig beschlossen und damit begonnen, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die schulischen Inklusion des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchulG) umzusetzen.

Der Rat der Stadt Osnabrück

  • bekräftigt, dass die inklusive Schule, die einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen garantiert, der beste Förderort für SchülerInnen mit Förderbedarfen ist. Das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, und das belegen auch die Erfahrungen von inklusiven Schulen, die diese Förderung bereits praktizieren. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass alle Kinder dort auch vom Vorbild der Gleichaltrigen profitieren und die Inklusion soziale Teilhabe und Kompetenz fördert.
  • anerkennt die Sorge vieler Eltern von Kindern mit Förderbedarfen, die für ihre Kinder die bestmögliche Förderung wünschen und deshalb sich für den Bestand von Förderschulen einsetzen.
  • fordert das Land auf, bei der Fortentwicklung der inklusiven Schule, insbesondere auch beim Förderschwerpunkt Sprache, schrittweise vorzugehen und insbesondere die vorhandenen Strukturen behutsam weiter zu entwickeln und Konzepte zu entwickeln, diese in vorhandene Schulstrukturen zu überführen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich von den Mitgliedern der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen, der Ratsfraktion Die Linke, dem Ratsmitglied Herrn ter Veer gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Ratsmitgliedes Herrn Mierke angenommen.

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Kategorie

Antrag | Bildung | Soziales

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