23.09.15 –
Beschluss:
Der Rat bekräftigt seinen im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2015 am 09.12.2014 einstimmig gefassten Beschluss, die Sportförderrichtlinien den aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen und fortzuschreiben. Berücksichtigt werden sollen dabei u.a.:
- der demografische Wandel (Beispiel Punktesystem für Altersgruppen, Förderung von jungen und älteren Vereinsmitgliedern)
- Inklusion und Migration
- Netzwerkpartner im Stadtteil
- Kooperationen mit Schulen und Kitas
- Vereinszusammenschlüssen oder bei Vereinskooperationen in einem oder mehreren Haushaltsjahren
- Förderung des nicht organisierten Freizeitsports etc..
Unter Einbeziehung von Stadtsportbund, Sportvereinen, Krankenkassen und weiteren im Bereich Sport tätigen Organisationen wird hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Geänderter Beschluss:
Die bestehende AG Sportförderung mit Vertretern der Fraktionen und des Stadtsportbundes sollen sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und ggf. bei Bedarf weitere Sachverstän-dige hinzuziehen.
Sachverhalt:
Die Sportförderrichtlinien der Stadt Osnabrück über die Förderung des Sports vom 28.03.1981 sind letztmalig am 01.03.2005 geändert worden. Unsere Gesellschaft und damit auch der Sport sind jedoch seither mit einem rasanten Wandel konfrontiert. Sport und Gesellschaft sind eng miteinander verbunden. Verändert sich die Gesellschaft, muss der Sport darauf reagieren. Auf der anderen Seite trägt der Sport in vielen Bereichen maßgeblich zur positiven Veränderung der Gesellschaft bei.
Beratungsergebnis:
Die beiden Beschlussvorschläge werden zusammen geführt und einstimmig beschlossen.
Medien
Kategorie
Klar ist: Vielfaltspolitik bleibt nicht bei Beschlüssen stehen, sondern braucht konkrete Strukturen, kontinuierlichen Austausch und [...]
Nah am Menschen, stark im Wandel. Mit diesem Versprechen ziehen wir in die Landtagswahlen im Herbst. Beim Länderrat in Sassnitz auf Rügen haben [...]
Beim Ostkongress in Sassnitz auf Rügen haben wir den Startschuss für die Landtagswahlkämpfe in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt [...]