BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Gewalt gegen Frauen verhindern. Istanbul-Konvention in Osnabrück umsetzen

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen der Prävention und Intervention zur besseren Vermeidung von Gewalt gegen Frauen beschlossen werden können und welche finanziellen Mittel dafür notwendig sind.

09.03.21 –

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und Gruppe UWG/UFO/bus sowie Ratsmitglied Nils Ellmers (Piraten) am 09.03.2021


Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen der Prävention und Intervention zur besseren Vermeidung von Gewalt gegen Frauen beschlossen werden können und welche finanziellen Mittel dafür notwendig sind.

Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s zentrale/s Handlungsfeld/er:
Generationengerechtigkeit, Chancengleichheit, Integration und Teilhabe (Querschnittsziel 2021-2030)


Sachverhalt:
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Zahl der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen drastisch gestiegen. Die Osnabrücker Frauenberatungsstelle berichtet von 507 Frauen, die in einer Krisensituation Hilfe benötigten. Die Ursachen der Krisen sind zum größten Teil körperliche/häusliche Gewalt, psychische und oder sexualisierte Gewalt. Durch die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie verschärft sich die Situation um ein Vielfaches.
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet darüber hinaus immer wieder von sexueller Belästigung von Frauen und Kindern in Osnabrück durch Exhibitionisten und unerwünschte Berührungen. Zum Beispiel wurde am 20.02.2021 eine 15-Jährige am Neumarkt sexuell belästigt, als ein Unbekannter ihr mit beiden Händen an das Gesäß fasste. Frauen und Mädchen müssen sich im öffentlichen Raum sicher bewegen können. Die Verwaltung soll daher schnellstmöglich Maßnahmen vorstellen, die sinnvoll sind, um sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zu stoppen. Die von Deutschland ratifizierte Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) fordert ein offensives Vorgehen gegen physische, psychische oder sexuelle Gewalt und Nachstellung.

 

Der Antrag wurde angenommen. Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.

Kategorie

Antrag | Gleichstellungspolitik | Sicherheit | Themen

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