24.04.12 –
Beschluss:
Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Kommunen den Ausschluss von Grabsteinen, die unter Verletzung der ILO-Kernar-beitsnormen (u.a. ausbeuterische Kinderarbeit) hergestellt worden sind, in ihren Friedhofssatzungen verankern können. Vergleichbare Regelungen gibt es inzwischen im Saarland und im Land Bremen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Deutschlandweit wird am 26. September demonstriert. Egal ob Du selbst betroffen bist, als Beschäftigte*r, Unternehmer*in eines [...]
Die Bundesregierung will ihre Sozialreformen vom Sommer voranbringen. Doch der Widerstand wächst – bei Familien, in der Gesellschaft und auch [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]