25.08.25 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Straße „Am Bahndamm“ ein Halte- und Parkverbot mit geeigneten Mitteln (z.B. Poller) durchzusetzen.
Sachverhalt:
Die Straße „Am Bahndamm“ in der Gartlage ist ein von Spaziergänger:innen und vor allem Radfahrenden viel genutzter Weg und als solcher auch Teil des Radschnellwegs zwischen der Innenstadt und Belm. Insbesondere bei Großveranstaltungen auf dem Gelände der Halle Gartlage oder bei Spielen des VfL Osnabrück wird die Straße regelmäßig von Autos zugeparkt. Durch den Wegfall der Grabelandflächen gibt es für Privat-PKW keinen Grund mehr, diese Straße befahren zu müssen. Perspektivisch können hier Regeln greifen, die ein Befahren mit Kraftfahrzeugen nur noch zu Unterhaltungszwecken und für die Deutsche Bahn zulassen.
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss stimmt über den Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit der entsprechenden verkehrsbehördlichen Maßnahmen ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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