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29.07.14 –
Beschluss:
Die Stadt Osnabrück (hier: Fachdienst Ordnung und Gewerbe) entwickelt einen Handlungskatalog für Gewerbeanmeldungen, der zur besseren Vermeidung von Scheinselbständigkeit und unzulässiger Ausbeutung dient. Mittels dieser Handreichung sollen die städtischen Mitarbeiter/innen erkennen, ob bei potentiell Selbständigen Anhaltspunkte für eine tatsächliche Arbeitnehmereigenschaft vorliegen, die eine Übersendung der Daten der Gewerbeanzeige an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung rechtfertigen. Zudem eröffnen sich durch die Nutzung dieser Handreichung Einblicke in eine Grauzone der Beschäftigung von Arbeitsmigrant/inn/en, wodurch sich für die Stadt Osnabrück weitere mögliche Handlungsoptionen anbieten.
Zur Grundlage für den zu erarbeitenden Handlungskatalog kann die angehängte Handreichung dienen, die gemeinsam von der Landesregierung Baden-Württemberg, der Zollverwaltung und der Stadt Mannheim entwickelt wurde.
Sachverhalt:
Vor einigen Monaten suchten rumänischstämmige Bauarbeiter, die auf einer Baustelle der Hochschule arbeiteten, Hilfe beim Zoll: Der für den Generalunternehmer tätige Subunternehmer hatte sie, bei menschenunwürdiger Unterbringung, um den Großteil des Lohns betrogen. Der Zoll nahm, die Ermittlungen auf, die Gewerkschaft IG BAU und viele Unterstützer/innen halfen.
Im Nachhinein wurde die Lage dieser und anderer Arbeitsmigrant/inn/en zum vieldiskutierten Thema. Es wurde z.B. bekannt, dass Saisonarbeiter/innen und Arbeiter/innen in der Fleischwirtschaft auch in unserer Stadt teils nicht angemessen untergebracht sind. Ähnliche Fälle aus der Region haben in letzter Zeit große Empörung hervorgerufen und Betriebe, Gewerk-schaften und Kommunen zum Handeln gezwungen.
Leider ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer hoch ist. Da ein beliebter Trick verbrecherischer Arbeitsvermittler darin besteht, für die Arbeitskräfte Gewerbeanmeldungen als selbständige Unternehmer/innen einzureichen, kann eine Überprüfung dieser Anmeldungen mittels einer Handreichung ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Ausbeutung darstellen. Darüber hinaus könnten sich Anhaltspunkte ergeben, die zumindest eine Kontrolle der Unterkünfte der Arbeitsmigrant/inn/en erlauben.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wird bei zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
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