27.05.24 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das regelwidrige Linksabbiegen aus der Bramscher Straße stadteinwärts auf die Hansastraße mittels geeigneter Maßnahmen und physischer Einbauten zu unterbinden und sicherzustellen, dass nur der ÖPNV und der Radverkehr wie vorgesehen an dieser Kreuzung wie oben beschrieben links abbiegen kann. Die Ampelanlage soll direkt nach Fertigstellung der o.g. Einrichtungen auf Busvorrang umgestellt werden.
Kurzfristig soll die Rechtsabbiegepflicht für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr (MIV) deutlicher sichtbar beschildert werden.
Sachverhalt:
An der T-Kreuzung Bramscher Straße/Hansastraße in der Nähe zum Hasetor/Bahnbrücke ist das Linksabbiegen aus der Bramscher Straße stadteinwärts nur für den ÖPNV und den Radverkehr gestattet. Ungeachtet davon ist die Anzahl der Fahrzeuge, die das Gebot zum Rechtsabbiegen missachten, bei kurzzeitiger Beobachtung sehr hoch, teilweise 5 Fahrzeuge pro Ampelphase. Dadurch wird das der Anordnung zugrundeliegende Verkehrskonzept unterlaufen und es kommt ab der Roopstraße zu Rückstau und zu hoher Verkehrsbelastung auf der Bramscher Straße sowie Überlastungen der Kreuzung Hansastraße/Hasetorwall/ Erich-Maria-Remarque-Ring. Dadurch wird auch der ÖPNV verlangsamt, was zu Unzuverlässigkeit, Verspätungen und Mehrkosten im Busverkehr führt.
Die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten der Polizei sind an diesem Knotenpunkt stark eingeschränkt, sehr aufwändig und stellen keine dauerhafte Option dar. Aufgrund der dauerhaften Missachtung der Gebotsschilder durch die MIV-Fahrzeugführenden kann die Einhaltung nur mittels geeigneter Einrichtungen, die ein Linksabbiegen für den allgemeinen MIV physisch verhindern, sichergestellt werden. Dafür denkbare Einrichtungen wie z.B. Schranken oder versenkbare Poller können im zu kreuzenden Mittelstreifen der Hansastraße platziert werden. Damit sind sie von einem bevorstehenden Umbau der Bramscher Straße unabhängig.
Die Rechtsabbiegepflicht für den allgemeinen MIV wird derzeit nur durch Verkehrszeichen Vz 209-20 (Rechtsabbiegegebot) an der Ampel angezeigt, eins davon teilweise durch Gebüsch verdeckt. Eine klar erkennbare und unmissverständliche Beschilderung, ggf. auch auf dem Mittelstreifen der Hansastraße (Vz 211), sollte die Situation besser verdeutlichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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