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01.10.24 –
Beschluss:
Um der weiteren Erhitzung der Stadt zu begegnen, müssen zusätzlicheverstärkt Maßnahmen ergriffen werden. Die Stadtverwaltung wird deshalb beauftragt,zu prüfen
Insbesondere sind auf der Grundlage der Klimaanpassungsstrategie sowie des Freiraumentwicklungskonzeptes „Urbaner Freiraum im (Klima-)Wandel“ prioritär in Siedlungs- und Gewerbegebieten mit besonderem Handlungsbedarf Maßnahmen des Aktionsplans umzusetzen, die abzielen auf
Die Verwaltung wird gebeten, die Maßnahmen zu priorisieren, mit Umsetzungszeiträumen zu hinterlegen und die zuständigen Fachausschüsse regelmäßig zu informieren.
Sachverhalt:
Vor wenigen Wochen veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe eine Studie, in der 190 Städte einem „Hitzecheck“ unterzogen wurden. Osnabrück schnitt bei Grünanlagen relativ gut, beim Grad der Versiegelung relativ schlecht ab. Handlungsbedarf wurde aufgezeigt.
Insbesondere mit der Klimaanpassungsanpassungsstrategie (05.09.2017, VO/2017/1097) und dem Freiraumentwicklungskonzept (FEK, 05.07.2022, VO/2022/0875) liegen hervorragende Grundlagen vor, aus denen direkt Maßnahmen zur Begegnung der Aufheizung unserer Stadt entwickelt werden können. So verortet der Aktionsplan des FEK ganz konkret in Siedlungs- und Gewerbegebieten mit erhöhtem Handlungsbedarf Maßnahmen, die auf die Entsiegelung von Flächen, die Erweiterung und Neuschaffung von Grünflächen sowie die Schaffung vertikaler und horizontaler Begrünung in öffentlichem und privatem Bereich abzielen.
Die Aussprache im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema „Gesundheit schützen – Hitzevorsorge in Osnabrück“ am 27.06.2023 hat gezeigt, dass wir genügend Konzepte und Ideen haben, den Folgen des Klimawandels in unserer Stadt zu begegnen. Ein weiterer Prüfauftrag hilft da nicht weiter, wir müssen verstärkt und prioritär ins Handeln kommen.
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Einzelratsmitglied Garder angenommen.
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