
30.08.16 –
Beschluss:
Die Beschlüsse des Rates vom 05. April 2016 und 10. Mai 2016 sind zutreffend dahingehend auszulegen, dass
1. zur Umwidmung in eine „Fußgängerzone“ die straßenrechtliche Einschränkung auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr vorgenommen wird.
2. die Nutzung für „Busse“ dadurch herbeigeführt wird, dass der Benutzerkreis Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Sinne von Paragraph 8, Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz zugelassen wird. Taxen oder Mietwagen werden nicht zugelassen.
3. der Fahrradverkehr und zeitlich beschränkt Anlieger-/Anlieferverkehr zugelassen werden.
Sachverhalt:
Beratungsergebis:
Der geänderte Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Die Weltklimakonferenz in Belém endet ohne einen Fahrplan zum Ausstieg von fossilen Energien und deren klimaschädlichen Emissionen. Das liegt [...]
Die Regierungskoalition zerstreitet sich beim Thema Rente – der großen Gerechtigkeitsfrage unserer Gesellschaft. Für uns ist klar, dass das [...]
Die Europäische Volkspartei-Fraktion (EVP) hat ihren Kompass verloren. Unter dem Vorsitzenden Manfred Weber (CSU) haben sie im EU-Parlament mit [...]