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25.09.18 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kampagne gegen das Halten und Parken auf Rad- und Fußwegen zu machen.
Sachverhalt:
Auf Bürgersteigen und den Radwegen parkende Fahrzeuge sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger*innen und Radler*innen, sondern sind häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger*innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler*innen sowie Rollstuhlfahrer*innen sind in diesen Fällen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden, motorisierten Verkehr. Dies führt ggf. zu gefährlichen ja mitunter lebensbedrohlichen Situationen - auch für die Autofahrer*innen, die ausweichen müssen. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr.
Verbreitet gilt das Parken auf Rad- und Fußwegen als "Kavaliersdelikt", weil niemand unmittelbar sichtbar geschädigt wird. Daher soll eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mehr Aufmerksamkeit und Sensibilität für die Problematik ermöglichen und bei Parksuchenden Einsicht befördern.
Immer wieder stellen auch Dienstleister, Handwerker und Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge auf Rad- und Fußwegen ab und schränken deren Nutzung ein. Der Verkehr auf der Hauptfahrbahn soll damit offenbar weniger gestört werden. Im Endeffekt wird dadurch aber sowohl der motorisierte Verkehr als auch Radfahrer*innen und Fußgänger*innen behindert. Eine Sensibilisierung über die Verbände und entsprechende Anweisungen der Unternehmensleitungen kann hier sehr schnell zu Verbesserungen führen.
Die GRÜNEN-Ratsfraktion hatte die Verwaltung vor kurzem gefragt, wie oft pro Jahr gegen Falschparker und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden ist. Demnach sind insgesamt 6.122 Verstöße geahndet worden. Offensichtlich gibt es hier verbreitet nur ein geringes Unrechts- und Gefährdungsbewusstsein.
Beratungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU-BOB angenommen.
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Kategorie
Antrag | Sicherheit | Verkehr
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