18.11.14 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Dehoga ein Konzept für ein Qualitätssiegel zum Thema „Diskothek gegen Diskriminierung“ zu erarbeiten und gleichzeitig Kriterien zu entwickeln, nach denen dieses Siegel vergeben werden soll. Vergleichbare Erfahrungen und Initiativen aus anderen Städten, wie etwa Hannover, sind hierbei zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Die Fälle, bei denen Menschen vor Diskotheken diskriminiert und abgewiesen werden, treten auch in Osnabrück leider immer wieder auf. Die Stadtverwaltung sieht bei diesen Vorfällen kaum Möglichkeiten, ordnungspolitisch tätig zu werden, um so gegen diese Form der Diskriminierung vorzugehen. Gleichwohl hat sie die Möglichkeit, zur Stärkung der Demokratie Anreize zu geben, damit sich diese Vorkommnisse nicht ständig wiederholen.
Die Verwaltung entwickelt ein Siegel, das für die InhaberInnen von Tanzlokalen und zu deren Werbezwecken attraktiv ist (hinsichtlich Betitelung und Kriterien) und für das sie sich bewerben können. Mit diesem Siegel erklären die DiskothekenbetreiberInnen, dass sie sich aktiv gegen Diskriminierung beim Einlass in ihre Diskotheken einsetzen. Das Qualitätssiegel soll öffentlichkeitswirksam vergeben werden. Es soll Beschwerdemöglichkeiten im Fall einer Diskriminierung enthalten.
Die Stadt Hannover hat in Abstimmung mit dem dortigen Dehoga das Qualitätssiegel „Pro AGG“ entwickelt und vor kurzem vorgestellt. Damit soll mit dafür gesorgt werden, dass Hannover ein weitgehend diskriminierungsfreies Feld bleibt.
Beratungsergebnis:
Bei einer Enthaltung ansonsten einstimmig angenommen.
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