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11.02.20 –
Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion im Rat am 11.02.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Radverkehrsplan 2030 dahingehend zu überprüfen, welche Auswirkungen eine Veränderung der Straßenverkehrsordnung gemäß des Beschlusses des Deutschen Bundestages -Drucksache 19/15779 vom 17.01.2020 auf den Maßnahmenkatalog und deren Priorisierung hat. Insbesondere ist darzustellen, wie
Die Prüfung sollte erst erfolgen, wenn die Novellierung der StVO abgeschlossen ist.
Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Osnabrück die Bundesregierung auf, wirksame Maßnahmen für mehr Radsicherheit im Rahmen der Novelle der StVO zu ergreifen bzw. zu ermöglichen:
a) Die Vorgabe, dass zur Einrichtung einer Fahrradstraße ein besonders hohes Fahrradaufkommen bereits vorliegen muss, ist zu streichen.
b) Verbot des Parkens und Haltens vor Kreuzungen und Einmündungen auf mindestens 5 Meter, um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen
c) Ermöglichen, dass Kommunen Verkehrssicherheitszonen einrichten können, in denen nur noch Lkw mit elektronischen Abbiegeassistenten fahren dürfen
d) Begegnungszonen für fuß- und radfreundlichen Mischverkehr einzuführen
e) Deutlich höhere Bußgelder für Falschparken auf Rad- und Fußwegen sowie in Kreuzungsbereichen, Überholen ohne den nötigen Seitenabstand und unachtsames Türöffnen, die Behinderung des Verkehrsflusses von Radfahrenden und weiteren nicht motorisierten Fortbewegungsarten einzuführen.
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