Änderungsantrag der Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zu TOP 4.1
13.11.13 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück
- stellt fest, dass der Bund der Kreisebene und den kreisfreien Städten ab 2012 zunächst einen Teil und ab 2014 100 Prozent der Kosten für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter erstattet. Und, dass der niedersächsische Landtag daher im Jahr 21.2.2012 einstimmig (LT-Drs. 16/4506) beschlossen hat, im kommunalen Finanzausgleich das Aufteilungsverhältnis der Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben an die stufenweise Entlastung der Kreisebene anzupassen.
- begrüßt, dass das Land auf dieser Gesetzesgrundlage die Funktion des kommunalen Finanzausgleichs sicher stellt, einen gerechten Ausgleich zwischen den Kommunen und zwischen der Kreis- und Gemeindeebene herzustellen.
- fordert das Land auf, bei der Neuberechnung des KFA die Kreisebene und die kreisfreien Städte, wie geplant insgesamt zu entlasten, indem der kommunale Anteil der Erstattungsbeträge des Bundes wie vorgesehen auf der kommunalen Ebene verbleibt.
- fordert Land und Bund auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Finanzausstattung der Kommunen nachhaltig verbessert werden kann. Die Bundestags- und Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich entsprechend zu verwenden.
Sachverhalt:
- Begründung erfolgt mündlich -
Beratungsergebnis:
mehrheitlich angenommen