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05.02.14 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für die Bestattung sogenannter „Sternenkinder“ in Osnabrück in den zuständigen Gremien vorzustellen und das Angebot in geeigneter Weise öffentlich zu machen.
Sachverhalt:
Seit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes besteht die Möglichkeit, ein totgeborenes Kind unter 500 Gramm – sogenannte „Sternenkinder“ - als Person anerkennen zu lassen, ihm einen Namen zu geben und es bestatten zu können. Auch in Osnabrück gibt es mittlerweile eine Bestattungsmöglichkeit für „Sternenkinder“. Für Eltern, deren Ungeborenes im Mutterleib gestorben ist, ist dies eine Einrichtung für den Prozess des Trauerns. Sie können ihrem Totgeborenen einen Namen geben und es würdevoll in einem Sternenkindergrab orts- und zeitnah beisetzen. Dieses Angebot sollte in den zuständigen Gremien vorgestellt und in geeigneter Form öffentlich bekannt gemacht werden.
Abweichender Beschluss:
Der Ursprungsantrag der Zählgemeinschaft von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird zur weiteren Beratung in den zuständigen Betriebsausschuss Osnabrücker ServiceBetrieb verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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