Stadtklima Osnabrücks weiter verbessern

Anträge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/BOB-Gruppe / Anderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BOB und Fraktion Die Linke TOP 6.1 und 6.2

03.09.19 –

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die

• durch mehr Bäume und Stadtgrün die Lebensqualität erhalten,

• durch mehr Flächenbegrünung ein gutes Stadtklima befördern, und

• Osnabrück besser auf Extremwetterereignisse vorbereiten!

Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt:

Das Förderprogramm „Grün statt Grau" wird in 2019 um 50.000 € aufgestockt und in 2020 mit einem Budget von 150.000 € forgesetzt.

Darüber hinaus warden folgende Maßnahmen geprüft und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorgestellt:

1. Bei Privaten, Unternehmen und Institutionen wird dafür geworben, ihre Dächer zu begrünen und vermehrt Anpflanzungen vorzunehmen. Dabei wird auf das Förderprogramm verwiesen. Zudem wird die Anreizwirkung einer vollständigen Befreiung von den Niederschlagswassergebühren für dachbegrünte Flächen geprüft.

2. Prüfung, ob weitere Mittel für die Dachbegrünung städtischer Immobilien in Hot-Spot­ Bereichen zur Verfügung gestellt werden können.

Zudem ist zukünftig auf geeigneten Dächern städtischer Immobilien bei Neubau und Sanierung grundsätzlich Dach- und Fassadenbegrünung vorzusehen - sofern diese nicht solarenergetisch genutzt werden, bzw. eine kombinierte Nutzung nicht möglich ist und dies statisch möglich und stadtklimatologisch sinnvoll ist.

Die städtischen Gesellschaften werden aufgefordert, dies entsprechend umzusetzen.

3. Bei der Neugestaltung städtischer Plätze vorrangig darauf zu achten, einen möglichst hohen Blühwiesen, Grün- und Baumanteil und offene Wasserflächen vorzusehen.

4. Das Entsiegelungsprogramm, mit dem städtische Flächen entsiegelt und begrünt werden, wird mit dem Schwerpunkt Schulhöfe ausgebaut. Dazu wird ein Entsiegelungskataster erstellt und die Verwaltung um Vorschläge für den Haushalt 2020 gebeten.

5. Bei der Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum darauf zu achten, dass im Umfeld der Projekte ausreichend viel Grün und auch offene Wasserflächen geschaffen werden.

6. Das in 2019 gestartete zusätzliche Baumpflanzprogramm wird in 2020 fortgesetz,t der Ansatz auf 150.000 Euro erhöht, um weitere Anpflanzungen in der Stadt vornehmen und geschädigte Bäume in stadteigenen Waldflächen austauschen zu können, um Mischwälder generieren zu können.

7. Die Stadt setzt das bereits beauftragte Stadtbaumkonzept konsequent um, um mit einem Pflanzmix und klimaangepassten Sorten, die Artenvielfalt zu erhöhen und zugleich die Klimaresilienz der Grünanlagen zu stärken

8. Die Pflanzlisten in Bebauungsplänen werden analog zum Stadtbaumkonzept auf eine klimaangepasste und standortgerechte Begrünung überarbeitet.

9. Prüfung, ob und wie ein klimaangepasstes und C02-neutrales Modell-Baugebiet entwickelt werden kann. Ein Aspekt dabei soll die· Begrünung von Fassaden an größeren Baukörpern sein.

10. Die ökologischen Standards in der Bauleitplanung werden konsequent angewendet und nach spätestens drei Jahren erneut evaluiert und weiterentwickelt.

11. Prüfung von Maßnahmen, um Begrünungen und Entsiegelungen auf Flächen Dritter zu unterstützen. Dazu werden dem STUA auch die Erfahrungen mit dem Instrument der Freiflächengestaltungssatzung in München vorgestellt.

12. Die „Grünen Finger" als Kaltluftleitbahne,nNaherholungsgebieten und Retentionsflächen sind dauerhaft zu erhalten.

13. Prüfung, ob im Innenstadtbereich Trinkwasserbrunnen für die Bürger*innen installiert werden können und hierfür eine Kostenschätzung vorzunehmen.

14. Entwicklung einer Starkregenstrategie samt Risikokarte und Prüfung eines darauf aufbauenden Maßnahmenprogramms (z.B. Schaffung von Retentionsflächen und zusätzlichen Regenrückhaltebecken).

15. Prüfung weiterer Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und zur Unterstützung der Grundwasserneubildungsrate auf städtischen und privaten Flächen. Das heißt u.a. Maßnahmen wie Bürger*innen die Bewässerung des Stadtgrüns unterstützen können oder wie private Regenwasserspeicherung unterstützt werden kann. Eine entsprechende Beratung ist sicherzustellen. Zudem ist eine mögliche Zuschussgewährung zu prüfen.

16. Prüfung, wie die Qualität von „Grünflächen" gemäß NBauO rechtssicher in neuen Bebauungsplänen gewährleistet werden kann.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1864933/so-soll-das-stadtklima-in-osnabrueck-vertraeglich-bleiben

www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1850653/so-wollen-cdu-und-gruene-osnabrueck-vor-dem-hitzekollaps-bewahren

ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp

ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp

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Antrag | Klimaschutz | Natur und Umwelt

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