14.09.23 –
Beschluss:
In den vergangenen Jahren hat es aufgrund aktueller wissenschaftlicher und fachpraktischer Erkenntnisse, nicht zuletzt auch durch die im Stadtbaumprogramm verankerten Standards, viele Verbesserungen der Standortbedingungen bei Neuanpflanzungen von Straßenbäumen gegeben. Für Bäume, die in den 1970er bis 1990 Jahren angepflanzt wurden, bestehen häufig jedoch aufgrund stark begrenzter Pflanzflächen schlechte Lebensbedingungen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
Sachverhalt:
Die Situation der Stadtbäume in Osnabrück hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund des Klimawandels deutlich verschlechtert. Gleichzeitig ist ihre Bedeutung für ein gesundes Stadtklima wissenschaftlich erwiesen. Das zeigen nicht zuletzt das Klimagutachten und die darauf aufbauende Klimaanpassungsstrategie der Stadt Osnabrück. Auch in der Aktuellen Stunde zum Thema Hitzeschutz in Osnabrück wurde mehrfach auf die Wohlfahrtswirkung von Bäumen in der Stadt hingewiesen.
Der Rat hat für städtische Bäume und städtisches Grün wichtige Beschlüsse gefasst. So hat der Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) beispielsweise als Schlüsselmaßnahme aus der Klimaanpassungsstrategie ein Stadtbaumkonzept erarbeitet. Dieses gilt für Bäume im öffentlichen Bereich und setzt vorbildliche Standards für die Neuanpflanzung von Straßenbäumen.
Hinsichtlich der Standortbedingungen für den Altbaumbestand stellt sich jedoch insbesondere mit Blick auf die Baumscheiben noch Optimierungsbedarf dar. Häufig sind sie zu eng bemessen, Luft und Wasser können den Wurzelbereich immer schlechter erreichen, parkende Fahrzeuge verdichten den Boden und stören damit seine Durchlässigkeit und Spritzwasser von der Fahrbahn bedeutet im Winter Streusalzeintrag. Im Rahmen der jährlich vom OSB durchgeführten Baumkontrollen können solche Missstände leicht erfasst werden.
In etlichen Fällen kann eine Verbesserung der Standortbedingungen schon allein durch Aufweitungen der Baumscheiben erreicht werden. Dort, wo lediglich Raum für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen werden muss, sind Maßnahmen mit relativ geringem baulichem Aufwand umsetzbar.
Derartige, niederschwellige Maßnahmen sollen prioritär umgesetzt werden. Bereits heute stehen der Verwaltung Mittel für die Entsiegelung von Parkständen in Höhe von 17.000 Euro zur Verfügung. Diese sollen auf 30.000 Euro aufgestockt werden und in dieser Höhe in den nächsten Jahren regelmäßig zur Verfügung stehen. So können die Lebensbedingungen von jährlich 10-20 Altbäumen verbessert werden.
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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